Datum: 25.01.2021

Privatsphäre in der Telekommunikation sicherstellen

Stellungnahme des vzbv zum Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG)

Laptop von der Seite, Hände auf der Tastatur über den Händen Symbole zum Thema Datenschutz

Quelle: oatawa - adobestock.de

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat einen Referentenentwurf für ein Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) veröffentlicht. Mit dem TTDSG sollen die Datenschutzbestimmungen des Telekommunikationsgesetzes und des Telemediengesetzes zusammengeführt und an die Datenschutz-Grundverordnung angepasst werden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) unterstützt dieses Ziel.

Das Nebeneinander der Regelungen, sowie die zum Teil nicht erfolgte Umsetzung der ePrivacy-Richtlinie in nationales Recht, haben in den vergangenen Jahren zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit bei Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Anbietern von Telemedien und Telekommunikationsdiensten geführt.

Insbesondere begrüßt der vzbv, dass das BMWi eine Regelung eng am Wortlaut der Vorgaben der europäischen ePrivacy-Richtlinie vorschlägt, nach der das Speichern und Auslesen von Informationen auf den Endeinrichtungen der Verbraucher grundsätzlich nur nach einer zuvor erteilten, informierten Einwilligung zulässig ist. Darunter fällt beispielsweise der Einsatz von Technologien, mit denen die Interessen und Verhaltensweisen der Verbraucher im Internet zu Werbezwecken nachverfolgt werden.

Die ausführliche Stellungnahme des vzbv finden Sie im Download-Bereich.

Downloads

21-01-21_vzbv-stellungnahme_ttdsg-e

Datenschutz und Privatsphäre bei Telekommunikationsdiensten und Telemedien sicherstellen | Stellungnahme des vzbv | Januar 2021

Datenschutz und Privatsphäre bei Telekommunikationsdiensten und Telemedien sicherstellen | Stellungnahme des vzbv | Januar 2021

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