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Marktbeobachtung Digitales

Aktuelle Meldungen und Erkenntnisse

Online-Einkäufe, Smartphone-Apps, Preisvergleichsportale – ein Großteil des Verbraucheralltags spielt sich längst digital ab. Mitunter kommt es dabei zu Problemen, etwa beim Widerruf von Online-Bestellungen. Die hohe Dynamik im digitalen Markt, intransparente Datenverarbeitung oder die manipulative Gestaltung von Benutzeroberflächen durch Dark Patterns, mit denen Nutzerinnen und Nutzer von Online-Diensten unbewusst zu Entscheidungen geleitet werden, machen den Markt undurchsichtiger und erschweren den Verbraucherschutz. Das Team Marktbeobachtung Digitales beobachtet und analysiert im Verbraucherzentrale Bundesverband den Digitalmarkt aus Sicht der Verbraucher.


Aktuell arbeitet dieses Team zu folgenden Schwerpunktthemen: 

  • Telekommunikationsdienstleistungen (zum Beispiel: Untergeschobene Verträge, Breitbandausfall, Probleme mit Mobilfunkanbietern)
  • Nutzergenerierte Inhalte (zum Beispiel: Datenschutzverstöße, Probleme mit sozialen Netzwerken oder vernetzten Geräten)
  • Digitale Güter (zum Beispiel: Probleme mit Streaming-Diensten, Spiele-Apps, Software)
  • IT-Sicherheit (zum Beispiel: Identitätsdiebstahl, IT-Produktsicherheit, 2-Faktor-Authentisierung)
  • Digitale Dienstleistungen (zum Beispiel: Vergleichs- und Vermittlungsplattformen, Online-Dating, Online-Tickets und -Reisebuchungen)
  • Digitaler Wareneinkauf (zum Beispiel Web-/Fake-Shops, Online-Marktplätze, Widerruf)

Aktuelle Verbraucherwarnungen

Aktuelle Verbraucheraufrufe

Pressemitteilungen

Untersuchungen

Hier finden Sie eine Übersicht aller Untersuchungen aus der Projektlaufzeit der Marktbeobachtung, damals „Marktwächter“ genannt. Zur Übersicht.

ERFOLGE

Seit Ende 2015 konnten durch die Arbeit der Marktbeobachtung unter anderem folgende Missstände im Bereich Digitales aufgedeckt und behoben werden:

  • EU-Auslandsgespräche: Mit der Marktuntersuchung zum Thema „Telefonate von Deutschland ins EU-Ausland“ konnten die Teams der Marktbeobachtung aufzeigen, dass die Erwartungen der Verbraucher deutlich über die bis dahin bestehende Roaming-Regelung hinausgingen. Der vzbv hat sich im Gesetzgebungsverfahren dafür eingesetzt, dass bei der Bepreisung von Anrufen und Nachrichten ins EU-Ausland der Grundsatz der Nichtdiskriminierung gelten muss. Im Juli 2019 wurden die Kosten durch den Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (EECC) gedeckelt.
  • Whatsapp: Aufgrund der geänderten Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen räumt sich das Unternehmen aus Sicht des vzbv das Recht ein von Verbrauchern teils widerrechtlich Daten zu sammeln und zu speichern und diese an Facebook weiterzugeben. Der vzbv hat deshalb vor dem Landgericht Berlin Klage gegen WhatsApp eingereicht. Mehr lesen.
  • Telekom Deutschland: Der vzbv konnte sich in zwei Gerichtsinstanzen gegen das Unternehmen durchsetzen. Die Gerichte entschieden, dass einige Produktinformationsblätter (PIB) zu Internettarifen neben den Pflichtinformationen auch unzulässige Zusatzangaben zu abweichenden Datenübertragungsraten bei Wahl einer Rückfalloption enthielten. Die Entscheidung des OLG Köln ist rechtskräftig. Mehr lesen.
  • Diverse erfolgreiche Abmahnungen gegen Abzocke bei In-App-Käufen.
  • Irreführende Werbung: Das Landbericht Berlin hat dem Fahrrad-Onlineshop Hoco Online GmbH untersagt, mit 5-Sternen für Fahrräder zu werben, obwohl keine Kundenbewertungen vorliegen. Erfahren Sie mehr

Kontakt

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