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Datum: 16.06.2023

Tierhaltungskennzeichnungsgesetz: Label muss von Verbraucher:innen verstanden werden

Statement von vzbv-Vorständin Ramona Pop zum Beschluss des Bundestags über ein Tierhaltungskennzeichengesetz

Ein transparentes Tierhaltungskennzeichen soll ab 1. Januar 2024 Verbraucher:innen auf einen Blick vermitteln, wie ein Tier in landwirtschaftlichen Betrieben in Deutschland gehalten wurde. Der Bundestag hat heute das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz verabschiedet. Das Gesetz ist ein Schritt in die richtige Richtung für eine bessere Tierhaltung.

Press Photo 3, Ramona Pop, Executive Director of the Federation of German Consumer Organisations

Quelle: © Die Hoffotografen GmbH / Christine Blohmann / vzbv

Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), kommentiert:

Eine große Mehrheit der Verbraucher:innen möchte wissen, wie Nutztiere gehalten werden. Daher ist eine gesetzliche Regelung zur Kennzeichnung, wie ein Tier zuvor gehalten wurde, sinnvoll. Verbraucher:innen sollten beim Einkauf verlässlich erkennen können, unter welchen Bedingungen tierische Produkte hergestellt werden.

Die Einführung des staatlichen Kennzeichensystems sollte mit einer Informationskampagne begleitet werden, die erklärt, was Verbraucher:innen von welcher Stufe konkret erwarten können. Im Handel gibt es bereits eine freiwillige Haltungskennzeichnung. So kann es mit der neuen Kennzeichnung zu Überschneidungen kommen. Um Verwirrungen und einen Label-Dschungel zu vermeiden, sollte das staatliche Label das freiwillige ersetzen.

Außerdem müssen zügig weitere Tierarten und Bereiche, wie die Gastronomie, in die neue Kennzeichnung einbezogen werden. Zusätzlich zum Label braucht es ein ambitioniertes Tierschutzrecht. Viele Verbraucher:innen wünschen sich endlich deutlich bessere Haltungsbedingungen für landwirtschaftliche Nutztiere.

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