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Datum: 17.07.2023

Reform der privaten Altersvorsorge: Chance vertan

Die Empfehlungen der Fokusgruppe private Altersvorsorge verfehlen deutlich das Ziel einer grundlegenden Reform

  • Die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission benennt zwar die eindeutigen Kosten- und Qualitätsmängel im Riester-System.
  • Dennoch gelingt kein Reformvorschlag, der Verbraucher:innen eine effiziente private Altersvorsorge sichert.
  • vzbv fordert die Bundesregierung weiter auf, einen öffentlich organisierten Vorsorgefonds einzuführen.
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Quelle: contrastwerkstatt - fotolia.de

Überteuerte Sparprodukte und dürftige Renditen für Verbraucher:innen: Seit Jahren sind die massiven Probleme der Riester-Rente bekannt. Doch die von der Bundesregierung eingesetzte Fokusgruppe private Altersvorsorge empfiehlt dennoch nicht die dringend nötige grundlegende Reform, sondern hält am maroden System fest. Sie verpasst somit die Chance, die Probleme der privaten Altersvorsorge grundlegend zu lösen und entscheidet sich mehrheitlich gegen die Einführung eines öffentlich organisierten Vorsorgefonds.

„Die Empfehlungen der Kommission sind enttäuschend. Es braucht einen öffentlich verwalteten Fonds, der breit diversifiziert das Geld der Verbraucher:innen in Aktien anlegt – verlässlich und ohne unnötige Kosten und Gebühren. Die private Altersvorsorge muss Sparer:innen eine hohe ergänzende Rente zur gesetzlichen Rente ermöglichen. Trotz des Problembewusstseins hatte die Fokusgruppe keine Kraft für einen Reformvorschlag, der Verbraucher:innen eine grundlegende Verbesserung bringt.

Aus Sicht des vzbv untragbar ist die Empfehlung der Fokusgruppe, dass Versicherungsunternehmen den Sparer:innen für ihre Zusatzrenten weniger Geld auszahlen können sollen, als sie eingezahlt haben. So sinnvoll ein solcher Garantieverzicht bei Fondssparplänen ist, bei Versicherungsprodukten hätten Verbraucher:innen das Nachsehen“, so vzbv-Vorständin Ramona Pop.

Aufgabe der Fokusgruppe private Altersvorsorge

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 17. Juli den Bericht der Fokusgruppe private Altersvorsorge veröffentlicht. Die Kommission ist Ende des Jahres 2022 von der Bundesregierung eingesetzt worden. Ziel war es, zwei im Koalitionsvertrag enthaltene Reformansätze zu beleuchten. Erstens: Sollte ein staatlich organisierter Fonds für die private Altersvorsorge eingeführt werden?  Zweitens: Ist die Riester-Rente mit mehr Aussicht auf Rendite reformierbar?

Der Fokusgruppe gehörten neben Wissenschaft, Bundesregierung und vzbv unter anderem die Anbieterverbände Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) sowie der Bundesverband Investment und Asset Management e. V. (BVI) an.

Vorteile eines öffentlich organisierten Vorsorgefonds

Aus Sicht des vzbv ist ein öffentlich verantworteter Vorsorgefonds privaten Angeboten wie den Riester-Produkten klar überlegen. Ein Gutachten des ZEW Mannheim im Auftrag des vzbv von 2019 hat gezeigt, dass eine breit gestreute, langfristige Aktien-Anlage hohe Renten bei geringem Risiko möglich macht. Demnach bringt eine reine Aktienstrategie im Mittelwert eine rund dreimal so hohe Rente wie eine risikolose Anlage in Anleihen.

Länder wie Schweden oder Großbritannien machen seit Jahren vor, dass ein solches Modell für die Sparer:innen funktioniert und das Geld nicht primär in den Taschen der Finanzwirtschaft landet.

Weitere Informationen

Abschlussbericht der Fokusgruppe private Altersvorsorge (externer Link)

"Riester ist gescheitert, darüber brauchen wir nicht mehr monatelang reden"

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