Mobilitätsplattformen unterstützen Verbraucher:innen bei der Planung von Routen, der Wahl von Verkehrsmitteln und dem Kauf von Fahrscheinen. Am 26. Juni 2023 hat das Bundeskartellamtes entschieden, dass die Deutsche Bahn AG hier ihre Marktmacht gegenüber Mobilitätsplattformen missbraucht. Damit verstößt die Deutsche Bahn gegen das Kartellrecht. Die geforderte Öffnung der Deutschen Bahn gegenüber Drittanbietern schafft mehr Wettbewerb.
Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) kommentiert:
Wettbewerb ist wichtig, um innovative Mobilitätsdienstleistungen anbieten zu können. Das macht den öffentlichen Verkehr attraktiver. Die Entscheidung des Bundeskartellamts, dass die Deutsche Bahn Anbieter von Mobilitätsplattformen nicht länger behindern darf, ist gut und wichtig. Denn das bisherige, wettbewerbsbeschränkende Verhalten macht die Deutsche Bahn zu einem Bremser der Mobilitätswende.
Als staatliches Unternehmen muss die Deutsche Bahn Vorreiter bei der Weiterentwicklung digitaler Informations- und Buchungsangebote sein – auch über Unternehmensgrenzen hinweg. Ohne die Informationen der Deutschen Bahn als mit Abstand größtem Schienenverkehrsunternehmen können unabhängige Plattformen jedoch keine Dienste anbieten. Die durch das Bundeskartellamt auferlegten Maßnahmen müssen nun zügig umgesetzt werden. Mehr Wettbewerb bei Reiseplanung und -buchung macht das Angebot attraktiver und stärkt damit die Mobilitätswende.