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Datum: 02.03.2022

Klage gegen zwei Sparkassen in Sachsen-Anhalt: Anmeldung ab sofort möglich

Klageregister zu den Musterfeststellungsklagen gegen die Kreissparkasse Stendal und Sparkasse Mansfeld-Südharz eröffnet

  • Formulare für kostenlose Anmeldung beim  Bundesamt für Justiz freigeschaltet.
  • Verbraucher:innen sehen in Klage-Checks zur Kreissparkasse Stendal und Sparkasse Mansfeld-Südharz, ob ihr Fall zur jeweiligen Klage passt.
  • Anmeldezahl entscheidet über den Fortgang der Verfahren.
Hände halten Bargeldrollen zusammen

Quelle: Andrey Popov - fotolia.com

Prämiensparer:innen in Sachsen-Anhalt können sich jetzt kostenfrei den Musterfeststellungsklagen gegen die Kreissparkasse Stendal und die Sparkasse Mansfeld-Südharz anschließen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die Klagen Ende des vergangenen Jahres eingereicht. Vor dem Oberlandesgericht Naumburg lässt der vzbv klären, inwiefern die Sparkassen Zinsen an Kund:innen mit Prämiensparverträgen nachzahlen müssen.

„Verbraucherinnen und Verbraucher können sich ab sofort anmelden und damit den ersten Schritt einleiten, ihre Zinsen von den Sparkassen gutgeschrieben zu bekommen – und das auch bei Kündigungen, die mehr als drei Jahre zurückliegen“, sagt Patrick Langer, Referent beim vzbv. Schon im Jahr 2016 haben erste Verbraucher:innen Kündigungen ihrer Sparkasse erhalten. Nach auffällig vielen Beschwerden hat die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt nachgerechnet und festgestellt: Die Sparkassen haben ihren Kund:innen teilweise mehrere tausend Euro zu wenig Zinsen gutgeschrieben.

Im nächsten Schritt mindestens 50 Anmeldungen nötig

Die Verfahren gehen nur weiter, wenn sich in den nächsten zwei Monaten jeweils mindestens 50 Verbraucher:innen in den Klageregistern anmelden. Um die Anmeldung zu erleichtern, unterstützt der vzbv mit Informationen auf der Webseite www.musterfeststellungsklagen.de  „Verbraucherinnen und Verbraucher können mit unseren Klage-Checks prüfen, ob ihr Fall zu der jeweiligen Klage passt. Nach wenigen Klicks erhalten sie ein Ergebnis und einen Mustertext für die Anmeldung“, so Langer. Bei einem erfolgreichen Ausgang des Verfahrens können sich Angemeldete gegenüber der Sparkasse auf das Urteil des Gerichts beziehen und Zinsnachzahlungen fordern. Verbraucher:innen schützen sich mit dem Eintrag in das Klageregister vor der Verjährung dieser Ansprüche. Die Teilnahme am Verfahren ist kostenlos.

Sparkassen in mehreren Bundesländern verklagt

Nach Ansicht des vzbv haben nicht nur die Kreissparkasse Stendal und Sparkasse Mansfeld-Südharz zu wenig Zinsen an Verbraucher:innen ausgezahlt: Neben den beiden Verfahren in Sachsen-Anhalt führen der vzbv, die Verbraucherzentrale Brandenburg und die Verbraucherzentrale Sachsen aktuell dreizehn weitere Musterfeststellungsklagen zu fehlerhaften Zinsberechnungen bei Prämiensparverträgen. Informationen dazu stehen auf einer Themenseite bereit.

Weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen erhalten Verbraucher:innen auf den Internetseiten des vzbv zu den Klagen gegen die Kreissparkasse Stendal und die Sparkasse Mansfeld-Südharz. Auf den Seiten können sie sich auch zu News-Alerts anmelden. Der vzbv informiert sie dann per E-Mail bei Neuigkeiten zu den Verfahren.

vzbv fordert Reform der Musterfeststellungsklage

Künftig werden Verbraucherverbände auch direkt auf Rückzahlung klagen können. Das ist mit der Musterfeststellungsklage noch nicht möglich. Grundlage ist die neue EU-Verbandsklagenrichtlinie, die alle EU-Staaten bis zum 25.12.2022 umsetzen müssen. Der vzbv fordert weitreichende Reformen, um das Verfahren für Verbraucher:innen und klagende Verbände deutlich zu vereinfachen.

Weitere Informationen dazu gibt es auf der Themenseite zur EU-Verbandsklage.

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