Datum: 25.05.2022

EU-Abstimmung: Chance für bezahlbare und zukunftsfähige Mobilität

Statement von Gregor Kolbe, Verkehrsreferent im vzbv, zu ambitionierten CO2-Grenzwerten für Pkw

Das Europäische Parlament stimmt Anfang Juni darüber ab, wie stark Autohersteller den CO2-Ausstoß ihrer Fahrzeuge zukünftig senken müssen. Gregor Kolbe, Verkehrsreferent beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), betont die Notwendigkeit ambitionierterer Vorgaben, um Verbraucher:innen und Umwelt gerecht zu werden:

Gregor Kolbe

Quelle: Gert Baumbach - vzbv

Mit einem ambitionierten Beschluss zu Verbrauchsvorgaben für Pkw kann das Europäische Parlament jetzt ein richtungsweisendes Votum für bezahlbare individuelle Mobilität und mehr Klimaschutz abgeben. Der Kompromiss des federführenden Umweltausschusses hat den ursprünglichen Vorschlag der Europäischen Kommission in einigen Teilen zwar verbessert, bleibt jedoch aus Verbraucher- und Klimasicht hinter dem zurück, was nötig und auch möglich ist.
 
Das Reduktionsziel für das Jahr 2030 muss auf 70 Prozent angehoben werden. Ein zusätzliches Zwischenziel für das Jahr 2027 ist wichtig, um einen kontinuierlichen Reduktionspfad vorzugeben. Das 100-Prozent-Reduktionssziel für das Jahr 2035, für das sich sowohl die Europäische Kommission als auch der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments ausgesprochen haben, darf in keinem Fall aufgeweicht werden. Regelungen, die eine Senkung des CO2-Austoßes verhindern, wie die Berücksichtigung synthetischer Kraftstoffe oder die Bevorteilung besonders schwerer Fahrzeuge, sollten ausgeschlossen werden. Für Verbraucher:innen ist es wichtig, dass die Angebotspalette und somit die Verfügbarkeit von erschwinglichen E-Fahrzeugen schnell und stetig wächst. Davon profitiert auch der Gebrauchtwagenmarkt – und somit weniger einkommensstarke Bevölkerungsschichten.
 
Bei der ebenfalls anstehenden Positionierung der EU-Mitgliedsländer muss Deutschland mutig voranschreiten. Ein Kompromiss, der weder Verbraucher:innen, noch Klima oder Wirtschaft nutzt, hilft niemandem. Gemeinsam müssen das federführende Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz und das Bundesministerium für Digitales und Verkehr den Weg für eine bezahlbare und zukunftsfähige individuelle Mobilität ebnen.

 

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