Unabhängige Patientenberatung (UPD) patientenorientiert aufstellen

BMG (Bundesministerium für Gesundheit)

Patient wird beraten

Quelle: Alexander Raths - adobeStock.com

Die Neuaufstellung der UPD ist ein zentraler Baustein für ein verbraucher- und patientenorientiertes Gesundheitssystem.

100 Tage

Nicht begonnen

Dass sich die Bundesregierung im Koalitionsvertrag darauf geeinigt hat, die UPD „in eine dauerhafte, staatsferne und unabhängige Struktur unter Beteiligung der maßgeblichen Patientenorganisationen“ zu überführen, ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Auch die Aussage des frisch ernannten Patientenbeauftragten der Bundesregierung Stefan Schwartze, dass er es als eine seiner zentralen Aufgaben betrachte, die UPD „als starke und unabhängige Struktur aufzustellen, die das Vertrauen der Patient:innen wirklich verdient“, ist ein gutes Signal. Jetzt kommt es darauf an, die Neuaufstellung unter Leitung der Verbraucher- und Patientenorganisationen zeitnah umzusetzen.

1 Jahr

- Keine der Kernforderungen wurde umgesetzt
Begonnen

Es ist gut, dass die Bundesregierung im Koalitionsvertrag festgelegt hat, die UPD „in eine dauerhafte, staatsferne und unabhängige Struktur unter Beteiligung der maßgeblichen Patientenorganisationen“ zu überführen. Jetzt kommt es darauf an, die Neuaufstellung zügig umzusetzen. Oberste Priorität muss sein, die Unabhängigkeit der UPD sicherzustellen. Dafür sollte sie aus Steuermitteln finanziert werden und strukturell so ausgestaltet sein, dass Krankenkassen und Politik keine Einflussmöglichkeiten besitzen. Zudem sollte die UPD von Verbraucher- und Patientenorganisationen getragen werden, die Erfahrung in der allgemeinen Patientenberatung haben. Ein bislang noch internes Eckpunktepapier liegt laut BMG vor. Aktuell erarbeitet das Ministerium darauf aufbauend einen Referentenentwurf. Konkrete Pläne der Bundesregierung sollten zeitnah veröffentlicht werden, damit Patientenorganisationen sich beteiligen können. Die Zeit drängt, denn die aktuelle Trägerschaft der UPD läuft Ende 2023 aus. Eine Lücke im Beratungsangebot zulasten der Patient:innen sollte unbedingt vermieden werden.

Halbzeitbilanz

- Wenige Kernforderungen wurden umgesetzt
Begonnen

Das am 16. Mai 2023 in Kraft getretene „Fünfzehnte Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch – Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland“ weist gravierende Konstruktionsfehler auf: Die Patientenorganisationen als natürliche Interessensvertreter und Fürsprecher der Patient:innen bleiben bei der strukturellen Neuausrichtung der Beratungsstrukturen außen vor und die Krankenkassen erhalten als Stifter mächtige Instrumente zur Kontrolle und zum Eingriff in die Stiftungstätigkeiten. Nach langwierigen und unnötigen Verzögerungen vor, im und nach dem Gesetzgebungsverfahren hat der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) die Gründung der UPD-Stiftung inzwischen auf den Weg gebracht. Nach großen Zugeständnissen des Bundesministeriums für Gesundheit an den GKV-SV in der Gesetzes- und erneut bei der Satzungsformulierung erhält dieser unter anderem Widerspruchsrechte bei künftigen Haushaltsberatungen und Einfluss auf die Schwerpunkte der Beratung. Diese Aspekte stehen einer unabhängigen, patientenorientierten und staatsfernen Beratungstätigkeit der UPD bereits in der Gründungsphase entgegen.  

Patient:innen sind die schwächste Gruppe im hochkomplexen Gesundheitssystem. Mitunter ist es für sie sehr schwer, ihre Rechte durchzusetzen, immer wieder kommt es zu Konflikten. Als Beratungsstelle in Konfliktsituationen muss die UPD patientenorientiert und von kommerziellen Interessen unabhängig neu aufgestellt werden. 

„Die Unabhängige Patientenberatung (UPD) überführen wir in eine dauerhafte, staatsferne und unabhängige Struktur unter Beteiligung der maßgeblichen Patientenorganisationen.“

  • Die UPD sollte unabhängig von Kostenträgern, Politik, Leistungserbringern und Industrie aufgestellt sein. Um ihre finanzielle Unabhängigkeit sicherzustellen, braucht die UPD eine bedarfsgerechte Finanzierung durch Steuermittel, die sicherstellt, dass sie für privat und gesetzlich Versicherte, aber auch für Nicht-Versicherte da ist.
  • Die UPD sollte von Verbraucher- und Patientenorganisationen getragen werden, die Erfahrung in der allgemeinen Patientenberatung haben.
  • Um individuelle Problemlagen zu verstehen, müssen sich Berater:innen mit dem Gesundheitswesen vor Ort auskennen. Dazu braucht die UPD neben telefonischer Beratung auch regionale Beratungsstellen.

Alles zum Thema: Patientenrechte und -beratung

Artikel (18)
Dokumente (7)
Urteile (1)
Termine (1)