Datum: 06.03.2019

Upload-Filter: Hauruck-Entscheidung verhindert

vzbv beteiligt sich an erfolgreichem Aufruf gegen vorgezogene Abstimmung

eingekettete Hände an Tastatur

Quelle: cineberg - Adobe Stock

  • Bündnis gegen Uploadfilter veröffentlicht Brief an die Fraktionsvorsitzenden des Europäischen Parlaments.
  • Eine vorgezogene Abstimmung über Uploadfilter ist nun vom Tisch.
  • vzbv warnt: Abwägungen, was urheberrechtlich erlaubt ist und was nicht, sei es Kritik, Satire oder Kunst, können Uploadfilter nicht vornehmen

Die Reform des europäischen Urheberrechts geht in die heiße Phase: Uploadfilter bilden das zentrale Element des EU-Reformvorstoßes. Der Koalitionsvertrag spricht sich zwar eindeutig gegen verpflichtende Uploadfilter aus. Trotzdem hat die Bundesregierung zugestimmt, diese durch Artikel 13 der Richtlinie einzuführen. In einem Brief an die Fraktionsvorsitzenden des Europaparlaments haben Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft, der Wirtschaft und der Internetkultur gefordert, die Entscheidung über Uploadfilter im Europäischen Parlament nicht vorzuverlegen, besser sogar sie zu verschieben. Andernfalls könnte aus Sicht des Bündnisses das Bild, das insbesondere junge Leute von der europäischen Gesetzgebung haben, nachhaltig beschädigt werden.

„Kurz vor der Europawahl wäre es ein völlig falsches Signal an junge Wählerinnen und Wähler gewesen, die Abstimmung über Uploadfilter vorzuverlegen. Natürlich liegt die Vermutung nahe, dass man hiermit den europaweiten Protesten am 23. März gegen Artikel 13 zuvorkommen wollte. Das ist mindestens schlechter Stil“, sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv. Mit Ihrem Vorstoß, die Entscheidung über Uploadfilter vorzuverlegen, konnte sich die Europäische Volkspartei nicht durchsetzen

„Dass eine Vorverlegung jetzt vom Tisch ist, hängt maßgeblich mit den Protesten vor allem junger Menschen im Netz und auf der Straße zusammen. Davor kann man nur den Hut ziehen.“

Entscheidend werde sein, dass immer mehr Mitglieder des Europäischen Parlaments verstehen, dass die versprochenen konkreten Verbesserungen für Urheberinnen und Urheber stark verwässert wurden. Zugleich sei aber an den hoch umstrittenen Regelungen zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger und zu den umfassenden Haftungsregelungen (Uploadfilter) für eine Vielzahl von Plattformen festgehalten worden. Damit ist aus Sicht des vzbv die Basis für einen Kompromiss endgültig nicht mehr vorhanden. „Die EU-Abgeordneten sind jetzt in der Pflicht. Sie sollten ihre Zustimmung verweigern. Nicht nur flächendeckende Uploadfilter könnten sonst die Folge sein. Auch von den versprochenen Vorteilen für Kreative bliebe dann nicht viel“, so Müller.

Den vollständigen Brief des Bündnisses an die Mitglieder des Europäischen Parlaments Manfred Weber, Guy Verhofstadt, Udo Bullmann, Gabriele Zimmer und Franziska Keller finden Sie im Downloadbereich.

Hintergrund: Verpflichtende Uploadfilter bedeuten eine radikale Abkehr von den bestehenden Regelungen zum Umgang mit Urheberrechtsverletzungen im digitalen Raum. Konkret werden den aktuellen Maßnahmen zur differenzierten Rechtsprüfung maschinelle Systeme entgegengesetzt. Rechtliche Abwägungen, was erlaubt ist und was nicht, sei es Kritik, Satire oder Kunst, können automatisierte Filter aber nicht vornehmen. Die Folge: Vollkommen legale Inhalte werden aus Furcht vor Haftung im Vorfeld gesperrt oder gelöscht. Wirksame Maßnahmen, um Nutzer vor unrechtmäßiger Löschung zu schützen, sind nicht vorgesehen.

Downloads

Brief an die Fraktionsvorsitzenden des Europäischen Parlaments | 06.03.2019

Brief an die Fraktionsvorsitzenden des Europäischen Parlaments | 06.03.2019

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