Datum: 20.06.2018

Europäisches Urheberrecht: Gefahr für Upload-Filter massiv gestiegen

Statement von Klaus Müller, Vorstand des vzbv, zur Abstimmung im Rechtsausschuss des EU-Parlaments

Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands. Foto: Gert Baumbach - vzbv

Quelle: Gert Baumbach - vzbv

Heute hat die Reform des europäischen Urheberrechts mit der Abstimmung im Rechtsausschuss des EU-Parlaments ihren vorläufigen Höhepunkt erreicht. Upload-Filter bilden das zentrale Element des EU-Reformvorstoßes. Mit diesen Filtern sollen Plattformbetreiber, die mit nutzergenerierten Inhalten arbeiten, jeden Inhalt bereits vor dem Hochladen (Upload) auf mögliche Urheberrechtsverletzungen prüfen. Dies betrifft Texte, Bilder, Ausschnitte von Musikstücken oder Videos. Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung spricht sich eindeutig gegen verpflichtende Upload-Filter aus. Das begrüßt auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Nun hat sich der Rechtsausschuss leider mehrheitlich für Upload-Filter ausgesprochen. Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), kritisiert die heutige Entscheidung:

„Die Mitglieder des Rechtsausschusses haben sich dem Druck der Kreativ- und Verlagswirtschaft mehrheitlich gebeugt. Wenn im EU-Parlament nicht noch ein Wunder geschieht wird, dies immense negative Folgen darauf haben, wie wir mit digitalen Inhalten kommunizieren. Die Sorge des vzbv: Aus Angst vor völlig unklaren Haftungsregeln werden viele Inhalte im Netz verschwinden. Unseriöse Inhalte, sogenannte Fake News, werden es hingegen künftig noch leichter haben, sich im Netz zu verbreiten. Das ist keine gute Nachricht für Verbraucher. Wenn es zu einer weiteren Abstimmung kommt, sollten sich die Abgeordneten für Nutzer einsetzen und ihre Rechte stärken – sie müssen Upload-Filter verhindern.

Besonders bitter ist, dass keine wirksamen Gegenmaßnahmen für Nutzer eingeführt wurden, um ihre rechtmäßigen Inhalte vor entsprechender Blockierung zu schützen. Vollkommen legale Inhalte können so mit Verweis auf die Nutzungsbedingungen der Plattform leicht verschwinden. Der Nutzer kann dann nicht auf ein abgesichertes Verfahren zurückgreifen, das gewährleistet, die Inhalte wieder auf der Plattform erscheinen zu lassen.“ 

Update vom 5.7.2018: Die ursprüngliche Entscheidung im Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments am 20. Juni 2018 war knapp und zu Gunsten eines Upload-Filters ausgefallen. Der vzbv hatte diese Entscheidung scharf kritisiert. Mit Abstimmung am 5.7.2018 sprach sich das Plenum des Europäischen Parlaments gegen Upload-Filter aus. Hierzu Klaus Müller:

„Nach dem heutigen Abstimmungsergebnis gibt es Grund zur Hoffnung, aber noch nicht zum Jubel. Bis September kann das Europäische Parlament noch Änderungen an dem Gesetzestext einbringen. Eins ist aber klar: Die EU-Parlamentarier haben mit dem deutlichen Votum heute klar ihre Bedenken gegen verpflichtende Upload-Filter und gegen ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger ausgedrückt. Das muss sich so auch im finalen Text wiederfinden.“

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