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Datum: 10.01.2022

Recht auf Reparatur umsetzen

vzbv-Umfrage zeigt: Verbraucher:innen wollen haltbare und reparierfähige Produkte erkennen können

  • Recht auf Reparatur nur mit aussagekräftigem Reparaturindex umsetzbar.
  • Haltbarkeit und Reparierbarkeit müssen über alle Produktkategorien hinweg zum Standard werden.
  • Nationale Umsetzung eines Index zur Reparierbarkeit von Produkten gefordert.
Elektroschrott in der Box

Quelle: estradaanton - AdobeStock.com

Eine große Mehrheit der Verbraucher:innen (72 Prozent) würden beim Kauf neuer Elektronikprodukte sehr oder eher wahrscheinlich berücksichtigen, wenn die Reparierbarkeit des Produkts über einen Index ausgewiesen wird. Das zeigt eine repräsentative Umfrage von Kantar im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Die Bundesregierung sollte zeitnah Maßnahmen ergreifen, um Verbraucher:innen die Entscheidung für nachhaltige Produkte zu erleichtern.

„Die Regierung muss ihre Versprechen einhalten und zügig die Weichen für haltbare und reparierbare Produkte stellen“, sagt Elke Salzmann, Referentin Ressourcenschutz des vzbv. „Ohne Informationen über Reparaturkosten und Haltbarkeit können sich Verbraucherinnen und Verbraucher schwer für die nachhaltige Option entscheiden.“

Regulierung auf EU-Ebene geplant

Im Rahmen des Green Deals plant die EU Kommission, die EU-Ökodesign-Richtlinie zu erweitern und ein Recht auf Reparatur zu schaffen. Die Ampel-Koalition muss sich dafür einsetzen, dass Mindestanforderungen an die Reparierbarkeit für verschiedene Produktgruppen gleichzeitig festgelegt werden. So kann wertvolle Zeit bei der Erweiterung gespart werden. „Die Bearbeitung einer Produktgruppe dauert mehrere Jahre. Wenn an dem Verfahren nichts geändert wird, werden unsere Enkel noch auf das Recht auf Reparatur warten“, so Elke Salzmann.

Von einem Reparaturindex mit dem Urteil sehr gut erwarten Verbraucher:innen laut einer Kantar-Umfrage im Auftrag des vzbv verschiedene Kriterien. Dazu zählen die langfristige Verfügbarkeit von Ersatzteilen (90 Prozent), lange Nutzbarkeit (89 Prozent), Verhältnismäßigkeit der Reparaturkosten in Bezug auf den Produktpreis (88 Prozent) sowie leichte Reparierbarkeit (87 Prozent). Wichtig ist zudem der Ersatzteilpreis. Je geringer der Preis für Ersatzteile im Verhältnis zum Neupreis eines Produkts, desto besser sollte das Produkt eingestuft werden.

Nationales Handeln gefordert

Unabhängig von den Entscheidungen auf EU-Ebene kann die Ampel-Koalition national handeln. Verbraucher:innen entscheiden sich erfahrungsgemäß oft gegen eine Reparatur, weil der Preis als zu hoch und unwirtschaftlich empfunden wird. Um die Reparatur gegenüber Neukäufen attraktiver zu machen, kann schon jetzt die Mehrwertsteuer auf bestimmte Reparaturen gesenkt werden. Auch einen Reparaturindex kann die Bundesregierung bereits auf nationaler Ebene einführen. Vorbild ist hier Frankreich, das bereits Anfang 2021 einen Index für ausgewählte elektronische Produkte eingeführt hat.


Methode: Telefonische Befragung (CATI Omnibus – Dual Frame). Grundgesamtheit: Deutschsprachige Wohnbevölkerung in Privathaushalten ab 14 Jahren. Stichprobengröße: 1.006 Befragte. Statistische Fehlertoleranz: max. +/- 3 Prozentpunkte in der Gesamtstichprobe. Erhebungszeitraum: 16.11. bis 17. November 2021. Institut: Kantar.

Repräsentative telefonische Umfrage von Kantar im Auftrag des vzbv | November 2021

Quelle: vzbv

Großes Interesse an Reparierbarkeit von Elektronikprodukten

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Umfrage Reparaturindex

Umfrage Reparaturindex

Ergebnisse der Umfrage von Kantar | November 2021

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