Datum: 26.07.2018

Einigung im Handelsstreit darf nicht zu Lasten von Verbrauchern gehen

Abkommen muss europäische Anforderungen an Transparenz und Mitspracherechte berücksichtigen

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Quelle: meshermerize - fotolia.com

Zur Einigung im Handelsstreit ein aktuelles Pressestatement von Ingmar Streese, Geschäftsbereichsleiter Verbraucherpolitik beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv):

„Im Grundsatz sind Zollsenkungen gut für Verbraucher, sie dürfen aber nicht einhergehen mit einer Absenkung von Verbraucherrechten. Die vorgelegte Handelsagenda, die EU-Kommissionspräsident Juncker und US-Präsident Trump vereinbart haben, ginge in Teilen weit über die selbst schon weit gefasste TTIP-Agenda hinaus. So war bei TTIP nie das Ziel alle Zölle und alle nicht-tarifären Handelshemmnisse abzuschaffen. Dies sieht nun das gestern veröffentlichte gemeinsame Statement vor.

Selbst bei den TTIP-Verhandlungen wurde zumindest im Ansatz über die Einbindung von Umwelt- und Arbeitnehmerrechten verhandelt. Hohe Standards im Verbraucherschutz wurden schließlich auch von der EU-Kommission gefordert. All dies wird nun in dem Statement mit keinem Wort erwähnt. Das ist kein Ausweis einer EU-Handelsstrategie, die sich „Handel für alle“ nennt.

Zu einem Zeitpunkt, zu dem die USA nicht als enger Partner für eine wertebasierte Handelspolitik angesehen werden können und die US-Drohungen für neue Autozölle weiterhin nicht vom Tisch sind, bieten die anstehenden Verhandlungen über ein neues Handelsabkommen ein erhebliches Erpressungspotential seitens der USA. Bei den zu erwartenden Verhandlungen zwischen den USA und der EU zum Handel müssen die europäischen Anforderungen an Transparenz und die Einbeziehung der Zivilgesellschaft gewahrt bleiben.“

 

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