Provisionen verbieten: Finanzempfehlungen sind sehr oft fehlerhaft bis falsch, da Berater auf Provisionen angewiesen sind und einem Interessenkonflikt unterliegen.
Die Aufsicht über alle Finanzvermittler muss bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zusammengeführt werden.
Urteil des BGH Karlsruhe vom 17.02.2004 (XI ZR 140/03), rechtskräftig
Klauseln, die den Sparkassen ein einseitiges Bestimmungsrecht für die Höhe von Zinssätzen in Sparverträgen einräumen, sind unwirksam.