Der EU Digital Marktes Act (DMA) verpflichtet große Messenger-Dienste ab 2024 zur Interoperabilität. Verbraucher:innen können dann im Idealfall anbieterübergreifend zwischen Messenger-Diensten kommunizieren. Die Europäische Kommission sollte dafür technische Rahmenbedingungen für Datenschutz und -sicherheit vorgeben.
Rund um Fragen zur konkreten Umsetzung hat das Gremium europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (BEREC) eine öffentliche Konsultation abgehalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert in seiner Stellungnahme zur Konsultation von der Europäischen Kommission Rahmenvorgaben für die technische Ausgestaltung, den Datenschutz und Datensicherheit. Große Plattformen sollten die konkrete Ausgestaltung interoperabler Systeme nicht im Alleingang konzipieren dürfen. Mit den Rahmenvorgaben soll die Europäische Kommission verhindern, dass große Messenger-Dienste die technische Ausgestaltung so wählen, dass sie selbst davon einseitig profitieren, zum Nachteil von Wettbewerbern und Nutzer:innen. Die Verpflichtung für große Messenger-Dienste, ihre Dienste interoperabel zu gestalten, greift voraussichtlich ab März 2024.
Der vzbv fordert unter anderem, dass
- Die Europäische Kommission muss Rahmenvorgaben zur technischen Ausgestaltung der Interoperabilitätsverpflichtung des DMA vorlegen.
- Die Interoperabilitätsverpflichtung darf nicht zu einer Schwächung des Datenschutz- und Datensicherheitsniveaus für Nutzer:innen führen, die bewusst einen datenschutzfreundlichen Dienst nutzen.
- Der Gesetzgeber muss dafür sorgen, dass ein einheitliches Standard-Verschlüsselungsprotokoll verbindlich wird, um die Vertraulichkeit der Kommunikation zu gewährleisten.