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Datum: 29.04.2022

Milliardendefizit der Kranken- und Pflegekassen: Politik muss Mehrbelastungen abwenden

Statement von Jutta Gurkmann, Vorständin des vzbv, zu den Finanzlücken in der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung

Verbraucher:innen stehen aufgrund von Milliardendefiziten in den Kranken- und Pflegekassen vor erheblichen Beitragserhöhungen. Fachleute schätzen die Finanzlücke für 2023 in der gesetzlichen Krankenversicherung auf 17 Milliarden Euro und in der sozialen Pflegeversicherung auf mindestens 2,5 Milliarden Euro. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach kündigte Beitragssatzsteigerungen an.

Jutta Gurkmann, Leiterin Geschäftsbereich Verbraucherpolitik, Verbraucherzentrale Bundesverband | (C) Gert Baumbach - vzbv

Quelle: Gert Baumbach - vzbv

Jutta Gurkmann, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), kommentiert:

Die steigenden Preise in vielen Lebensbereichen belasten Verbraucherinnen und Verbraucher aktuell sehr stark. Damit sie ab 2023 nicht auch noch steigende Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung oder gar höhere Zuzahlungen und Eigenanteile schultern müssen, muss die Bundesregierung jetzt die richtigen Weichen stellen.

Mit den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung wird eine Vielzahl von gesamtgesellschaftlichen Aufgaben finanziert. Dazu gehören zum Beispiel die Familienversicherung und Leistungen für Arbeitslosengeld-II-Empfängerinnen und Empfänger. Diese solidarischen Aufgaben sollten nicht länger aus der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern künftig und dauerhaft aus Steuermitteln finanziert werden. Auch im Arzneimittelbereich gibt es zur Entlastung der gesetzlichen Krankenversicherung große Einsparpotentiale: eine Absenkung der Mehrwertsteuer, die rückwirkende Geltendmachung des Erstattungspreises für neu zugelassene Arzneimittel und die Fortführung des Preismoratoriums.

Auch die soziale Pflegeversicherung benötigt einen höheren Steuerzuschuss, um Beitragssprünge zu vermeiden. Versicherungsfremde Leistungen wie die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige sollten vom Bund übernommen werden. Den Beitragssteigerungen entgegenwirken würde zudem eine Umwidmung der Mittel aus dem Pflegevorsorgefonds. Zusätzlich brauchen die Versicherten und die Pflegebedürftigen eine verbindliche, gesetzlich festgeschriebene, jährliche Dynamisierungsregel für die Leistungssätze zur Pflege. Diese sollte sich an der Inflationsrate und an der Entwicklung der Bruttoreallöhne orientieren.

Der Anspruch der Bundesregierung muss darüber hinausgehen, nur bestehende und drohende Finanzlücken zu schließen. Strukturelle Reformen sind überfällig, um Mehrbelastungen der Verbraucherinnen und Verbraucher zu verhindern, aktuelle Belastungen zu vermindern und die gesundheitliche sowie pflegerische Versorgung nachhaltig und solidarisch zu finanzieren.

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