An Kinder gerichtetes Lebensmittelmarketing streng gesetzlich regulieren

BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft)

Mädchen mit Einkaufswagen im Supermarkt

Quelle: Syda Productions - AdobeStock

Der vzbv fordert eine umfassende und strenge gesetzliche Regelung, damit ungesunde Lebensmittel nicht mehr an Kinder gerichtet vermarktet werden dürfen. 

100 Tage

Nicht begonnen

1 Jahr

- Keine der Kernforderungen wurde umgesetzt
Nicht begonnen

Der vzbv begrüßt die im Koalitionsvertrag formulierte Absicht der Bundesregierung, an Kinder gerichtete Werbung für Lebensmittel mit viel Zucker, Fett oder Salz zu regeln. Bislang liegen allerdings weder ein konkreter Zeitplan noch ein Regelungsentwurf vor, aus dem hervorgeht, wie das BMEL eine Regelung umsetzen und ausgestalten möchte. Das BMEL muss zügig eine wirksame, bundesweite Regelung auf den Weg bringen.

Halbzeitbilanz

- Die meisten Kernforderungen wurden umgesetzt
Begonnen
  • Am 27. Februar 2023 hat das BMEL Eckpunkte für ein Gesetzesvorhaben veröffentlicht. Diese öffentlichen Vorschläge begrüßt der vzbv. Sie nehmen viele der Vorschläge des vzbv auf, wie ein solches Vorhaben ausgestaltet werden kann.
  • Beispielsweise soll es zwischen 6 und 23 Uhr keine Werbung im Fernsehen für Lebensmittel mit zu hohen Zucker-, Fett- oder Salzgehalten mehr geben. Influencermarketing und an Kinder gerichtetes Sponsoring soll eingeschränkt werden. Außenwerbung im Umkreis von 100 Metern zu Freizeiteinrichtungen, Schulen, Kindertageseinrichtungen oder Spielplätzen soll nicht mehr zulässig sein. Die Beurteilung zu hoher Salz-, Zucker- oder Fettgehalte orientiert sich an den Nährwertkriterien der Weltgesundheitsorganisation.  
  • Allerdings liegen knapp sieben Monate nach der Veröffentlichung weder ein konkreter Zeitplan noch ein offizieller Referentenentwurf vor, aus dem hervorgeht, wie die Bundesregierung eine Regelung umsetzen und ausgestalten möchte. Stattdessen wurden die einst sehr guten Vorschläge auf Druck der Lebensmittel- und Werbewirtschaft und der FDP-Bundestagsfraktion aufgeweicht.
  • Öffentlichen Äußerungen des Bundesernährungsministers Cem Özdemir ist zu entnehmen, dass er, um einen Kompromiss zu finden, die Werbebeschränkungen im Fernsehen nur noch zeitlich begrenzen wolle (werktags von 17 bis 22 Uhr, samstags zusätzlich von 8 bis 11 Uhr und sonntags von 8 bis 22 Uhr.) Auch die 100-Meter-Bannmeile solle nur noch um Schulen und Kitas gelten.
  • Aus Sicht des vzbv verwässern diese angedeuteten Kompromisslinien die einst ambitionierten Eckpunkte. Eine weitere Verwässerung würde der vzbv kritisch sehen. Wichtig ist, dass der Prozess zügig vorangeht und ein umfangreicher Referentenentwurf vorgelegt wird und in die Abstimmung geht.
  • Unstimmigkeiten innerhalb der Bundesregierung und zwischen den Ländern verzögern die längst überfällige Regelung für geeignete Werbebeschranken unnötig. Weitere Verzögerungen sind nicht angebracht.
  • Die Bundesregierung muss sich zügig einigen, mit den Ländern abstimmen und eine wirksame, bundesweite Regelung auf den Weg bringen.

1 Jahr zur Wahl

- Keine der Kernforderungen wurde umgesetzt
Begonnen
  • Am 27. Februar 2023 hat das BMEL Eckpunkte für ein Gesetzesvorhaben veröffentlicht. Diese öffentlichen Vorschläge begrüßt der vzbv. Sie nehmen viele der Vorschläge des vzbv auf, wie ein solches Vorhaben ausgestaltet werden kann. 
  • Allerdings liegen mehr als anderthalb Jahre nach der Veröffentlichung weder ein konkreter Zeitplan noch ein offizieller Referentenentwurf vor, aus dem hervorgeht, wie die Bundesregierung eine Regelung umsetzen und ausgestalten möchte. Stattdessen wurden die einst sehr guten Vorschläge auf Druck der Lebensmittel- und Werbewirtschaft und der FDP-Bundestagsfraktion aufgeweicht. 
  • In den ursprünglichen Vorschlägen soll es beispielsweise zwischen 6 und 23 Uhr keine Werbung im Fernsehen für Lebensmittel mit zu hohen Zucker-, Fett- oder Salzgehalten mehr geben. Influencermarketing und an Kinder gerichtetes Sponsoring soll eingeschränkt werden. Außenwerbung im Umkreis von 100 Metern zu Freizeiteinrichtungen, Schulen, Kindertageseinrichtungen oder Spielplätzen soll nicht mehr zulässig sein. Die Beurteilung zu hoher Salz-, Zucker- oder Fettgehalte orientiert sich an den Nährwertkriterien der Weltgesundheitsorganisation. 
  • Aus Sicht des vzbv verwässern die angedeuteten Kompromisslinien der Bundesregierung die einst ambitionierten Eckpunkte. Wichtig ist, dass der Prozess zügig vorangeht und ein umfangreicher Referentenentwurf vorgelegt wird und in die Abstimmung geht. 
  • Unstimmigkeiten innerhalb der Bundesregierung und zwischen den Ländern verzögern die längst überfällige Regelung für geeignete Werbebeschranken unnötig. Weitere Verzögerungen sind nicht angebracht. • Die Bundesregierung muss sich zügig einigen, mit den Ländern abstimmen und eine wirksame, bundesweite Regelung auf den Weg bringen.
  • Die Bundesregierung muss sich zügig einigen, mit den Ländern abstimmen und eine wirksame, bundesweite Regelung auf den Weg bringen. 

Knapp 15 Prozent der Kinder und Jugendlichen sind übergewichtig. Viele Lebensmittel, die so gestaltet und beworben werden, um Kinder anzusprechen, enthalten viel Zucker, Fett oder Salz. Schon die Jüngsten werden an den süßen Geschmack gewöhnt. Folgen wie Fehlernährung, Übergewicht und ernährungsbedingte Krankheiten belasten nicht nur den Einzelnen, sondern auch das Gesundheitssystem. Statt freiwilliger Selbstverpflichtungen braucht es eine gesetzliche Regelung, die die Bewerbung und Vermarktung ungesunder Lebensmittel für Kinder einschränkt.

„An Kinder gerichtete Werbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- und Salzgehalt darf es in Zukunft bei Sendungen und Formaten für unter 14-Jährige nicht mehr geben.“ 

  • Die Bundesregierung muss bundeseinheitliche gesetzliche Regelungen für Lebensmittel einführen, die sich optisch (z. B. durch Aufmachung und Verpackung) an unter 14-Jährige richtet. Sie sollten künftig den Nährwertkriterien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) entsprechen müssen.
  • Zwischen 6 und 23 Uhr sollten im Fernsehen, Radio und online nur noch ausgewogene Lebensmittel beworben werden dürfen, die den Nährwertkriterien der WHO entsprechen. Dies sollte ebenfalls für Außenwerbung im Radius von 100 Metern von Kindergärten, Schulen, öffentlichen Spielplätzen und Kinder-Freizeiteinrichtungen gelten. Influencermarkting für ungesunde Produkte sollte ganz untersagt werden.
  • Die Einhaltung muss von staatlichen Institutionen kontrolliert werden. Eine Ombudsstelle für die Meldung möglicher Verstöße muss geschaffen werden. 

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