Datum: 20.05.2020

Einwegkunststoffverbotsverordnung greift zu kurz

vzbv fordert Plastikmüll-Gesamtkonzept anstelle von Verboten einzelner Produkte

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Quelle: Animaflora PicsStock - AdobeStock

Die Umsetzung der EU-Einwegplastik-Richtlinie in deutsches Recht steht an, das Bundesumweltministerium hat eine entsprechende Verordnung, die Einwegkunststoffverbotsverordnung, vorgelegt. Die geplante „eins-zu-eins“-Umsetzung greift nach Einschätzung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) aber zu kurz. Der vzbv fordert, ein Gesamtkonzept für die Reduzierung von Plastikmüll zu entwickeln.

Aus Sicht des vzbv sind Verbote bestimmter Einwegkunststoffprodukte nur kleiner Schritt und haben keine nachhaltige Wirkung. Es ist nicht viel gewonnen, wenn Einwegprodukte aus Plastik, die in den Geltungsbereich der Richtlinie fallen, einfach durch andere Materialien ersetzt werden, zum Beispiel Holz, Papier oder Aluminium. Bislang ist nicht wissenschaftlich erwiesen, dass alternative Materialien weniger umweltschädlich wirken. So lange so viele Produkte als Wegwerfware angelegt sind, wird sich das Problem der wachsenden Müllberge nicht lösen lassen.

Außerdem müssen die Begriffe „Kunststoff“ und „Einwegprodukt“ wasserdicht definiert werden, damit Hersteller keine Grauzonen ausnutzen und weiterhin eigentlich verbotene Wegwerfprodukte auf den Markt bringen können.

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Marion Jungbluth - Leiterin Team Mobilität und Reisen des Verbraucherzentrale Bundesverbands

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