Datum: 20.11.2020

Einigung zur Inkassoreform: Zu wenig Entlastung für Verbraucher

Statement von vzbv-Vorstand Klaus Müller zur Einigung beim Inkassorecht

Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands. Foto: Gert Baumbach - vzbv

Quelle: Gert Baumbach - vzbv

Die Regierungsfraktionen haben eine Einigung beim Gesetzentwurf zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht verkündet. Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), kommentiert:

„Die heute verkündete Einigung beim Inkassorecht ist leider eine Enttäuschung. Schwarz-Rot verpasst es damit, betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher in der Krise deutlich zu entlasten. Die Covid-19-Pandemie stellt auch Verbraucher vor große finanzielle Herausforderungen. Ein sozial tragfähiger Umgang mit Schulden und ihrer Eintreibung wäre gerade in solch schwierigen Zeiten angebracht.

Natürlich haben Gläubiger Anspruch auf berechtigte Forderungen. Die Inkassokosten werden allerdings auch nach dieser Einigung in keinem Verhältnis zum Aufwand stehen und allenfalls in Extremfällen zu leichten Entlastungen für strauchelnde Verbraucher führen. Freuen darf sich lediglich die Inkassoindustrie, deren Gewinne damit auch in der Pandemie garantiert bleiben.“

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