Datum: 15.09.2020

Faire Regeln für Inkasso

vzbv fordert: Inkassokosten für Schulden bis 200 Euro auf 15 Euro begrenzen

Mann liest eine überhöhte Rechnung. Foto: gstockstudio - Adobe Stock

Quelle: gstockstudio - adobestock.de

  • Kosten für Inkassoschreiben belasten Schuldner unverhältnismäßig stark. 
  • vzbv fordert: Inkassokosten für Schulden bis 200 Euro auf 15 Euro begrenzen.
  • Aufsicht zu schwach und zersplittert, um Verbrauchern zu helfen.

Am 16. September 2020 findet im Deutschen Bundestag die Anhörung zur Inkassoreform statt. Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) wird als Sachverständiger angehört. Die anstehende Gesetzesreform schafft aus Sicht des vzbv nicht ausreichend Abhilfe. 

Verbraucher haben viel zu häufig mit überhöhten Inkassokosten zu kämpfen. Für automatisierte Mahnschreiben und standardisierte Ratenzahlungsvereinbarungen verlangen Inkassounternehmen unverhältnismäßig viel Geld vom Schuldner. Der vzbv fordert daher in einer Stellungnahme zur Inkassoreform: Inkassokosten für Schulden bis 200 Euro müssen auf maximal 15 Euro begrenzt werden.

Bereits im ersten Halbjahr 2020 traten bundesweit mehr als 6.000 Beschwerden bei den Verbraucherzentralen zum Thema Inkasso auf. „Für Verbraucher sind hohe Inkassokosten seit Jahren ein Ärgernis, in manchen Fällen sind sie sogar existenzgefährdend. Die Bundesregierung muss den unseriösen Geschäftspraktiken dieser Milliarden-Branche, ihren zum Großteil überzogenen und unangemessenen Forderungen, einen Riegel vorschieben. Nötig sind ein wirksamer Kostendeckel, starke Informationspflichten sowie eine starke und zentrale Aufsichtsbehörde“, sagt Florian Stößel, Referent im Team Recht und Handel.

Der vzbv fordert im Einzelnen:

  • Effektive Begrenzung von Inkassokosten

Der vzbv fordert eine klar nachvollziehbare, effektive Begrenzung von Inkassokosten vor allem bei der Eintreibung niedriger Forderungen. Diese Kostenbegrenzung muss in einem einfachen, klar verständlichen Gesetz an den tatsächlichen Aufwand angepasst werden. Zumindest müssen die Inkassokosten bei Schulden bis 200 Euro auf maximal 15 Euro begrenzt werden.   Außerdem sollten Inkassokosten erst dann entstehen dürfen, wenn der Verbraucher vorher in einer Mahnung gesondert auf diese Gefahr hingewiesen wurde.

  • Starke Informationspflichten mit klaren Rechtsfolgen

Nur wer weiß, womit er es zu tun hat, kann sich wirksam selbst behaupten. Verbraucher sind daher darauf angewiesen, dass Inkassounternehmer bestimmte Informationen mitteilen, wenn sie Geld verlangen. Dazu gehören die Identität des Gläubigers und der zuständigen Aufsichtsbehörde.   Diese und andere Informationen müssen Inkassounternehmen nach dem Gesetzentwurf zwingend mitteilen. Wenn sie sich aber daran nicht halten, droht keine Folge. Der vzbv fordert deswegen: Inkassokosten dürfen erst dann entstehen, wenn alle Informationspflichten klar und einfach lesbar erfüllt sind.

  • Starke und zentrale Aufsicht

Für die Einhaltung des Gesetzes muss außerdem eine starke, zentrale Aufsichtsbehörde etabliert werden, die Verstöße proaktiv aufdeckt und effektiv gegen diese vorgeht.  

Die komplette Stellungnahme finden Sie im Downloadbereich.

Downloads

Faire Regeln für Inkasso | Stellungnahme | September 2020

Faire Regeln für Inkasso | Stellungnahme | September 2020

Faire Regeln für Inkasso | Stellungnahme | September 2020

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