Datum: 20.09.2019

VW-Klage: Das passiert jetzt

Am 30. September findet der erste Termin zur mündlichen Verhandlung der Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen statt

Logo Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Volkswagen AG

Quelle: vzbv unter Verwendung von Avantgarde - fotolia.com

  • Ziel der Klage ist die Feststellung, dass Volkswagen mit Software-Manipulationen Käuferinnen und Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und daher Schadenersatz schuldet.
  • In der ersten mündlichen Verhandlung wird voraussichtlich die Zulässigkeit der einzelnen Feststellungsziele verhandelt.
  • Das Gericht soll klären, ob die zentralen Voraussetzungen für einen Schadensersatzanspruch erfüllt sind.

Nahezu auf den Tag genau vier Jahre nach Bekanntwerden des Dieselskandals ist es soweit: Am 30. September verhandelt das OLG Braunschweig über die Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Volkswagen AG.

Die Musterfeststellungsklage gegen VW

Seit 10 Jahren hat der vzbv dafür gekämpft, dass die Musterfeststellungsklage als ein wichtiger Schritt zur Verbesserung des kollektiven Rechtsschutzes umgesetzt wird. Mit dem neuen Instrument können zentrale Fragen nun in einem einzigen Verfahren verbindlich für alle Geschädigten geklärt werden. Mit dem Verfahren ist die Verjährung gehemmt. Die erforderliche Eintragung in das Klageregister ist kostenlos. Den Verbraucher trifft kein Prozesskostenrisiko.

Die am 1. November in Kooperation mit dem ADAC erhobene Klage bezieht sich auf den Diesel-Motor mit der Bezeichnung EA189. Er wurde in Volkswagen-, Audi‑, Skoda- und Seat-Fahrzeugen verbaut.

Was Betroffene jetzt tun können

Für alle, die sich bereits im Klageregister eingetragen haben, ist nun ein guter Zeitpunkt, ihre Eintragung und die angegebene Begründung zu überprüfen. Da die Einträge weder vom Bundesamt für Justiz noch vom vzbv geprüft werden, kann eine falsche Eintragung dazu führen, dass die Verjährung nicht gehemmt wird und Ansprüche ohne weiteres Tätigwerden verjähren.

Die Musterfeststellungsklage ist ein Angebot vor allem für jene, die sich gegen eine Einzelklage entschieden haben. Viele geschädigte Dieselfahrer haben bisher nicht die Zeit, die Risikobereitschaft, vielleicht auch nicht die Kosten aufbringen wollen, um individuell gegen Volkswagen zu klagen.

Wer hingegen eine Individualklage in Betracht zieht, sollte sich umfassend beraten lassen. Vor einer Entscheidung für oder gegen eine Einzelklage sollten Verbraucher eine Deckungszusage ihrer Rechtsschutzversicherung einholen.

In jüngster Zeit bieten auch immer mehr Anwaltskanzleien die Erhebung von Individualklagen in Zusammenarbeit mit Prozessfinanzierern an. Aus Sicht des vzbv spricht grundsätzlich nichts dagegen, von derartigen Angeboten Gebrauch zu machen. Prozesskostenfinanzierers erheben für ihre Arbeit eine Erfolgsprovision. Das sollten Betroffene bei ihrer Entscheidung berücksichtigen.

Außerdem sollte die Finanzierungszusage vorliegen, bevor sich Verbraucher aus der Musterfeststellungsklage abmelden. Wer bislang an der Musterstellungsklage teilnimmt und nun in die Individualklage wechseln möchte, sollte jedenfalls stets darauf achten, sich aus dem Klageregister abzumelden. Anderenfalls wäre die Erhebung einer Individualklage durch die Eintragung blockiert.

Die Abmeldung kann nur bis zum 30. September erfolgen. Der vzbv wird an diesem Tag einen News Alert (Anmeldung hier) versenden und auf der Website www.musterfeststellungsklagen.de über den Inhalt der Verhandlung informieren. Angemeldete Verbraucher können dann entscheiden, ob sie weiter an der Musterklage teilnehmen möchten oder nicht.

Ergeht im Verfahren ein Urteil, gilt dies für alle Beteiligten, unabhängig davon, ob es positiv oder negativ ausfällt. Kommt es zu einem Vergleich, wird hingegen jede angemeldete Person über den Inhalt informiert und hat die Möglichkeit den Vergleich abzulehnen.

Wer sich noch zur Musterfeststellungsklage anmelden möchte, kann dies bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung tun. Da dieser Tag mit dem 29. September 2019 auf einen Sonntag fällt, ist unter Juristen aber umstritten, welche Auswirkungen dies auf den Fristablauf hat. Teilweise wird sogar vertreten, dass die Frist am 27. September 2019 abläuft. Es ist daher sinnvoll, die Anmeldung so früh wie möglich zu erledigen.

Erwartungen an die mündliche Verhandlung

Über den weiteren Verfahrensverlauf kann keine Aussage mit Gewissheit getroffen werden. Dies gilt auch für den Inhalt der mündlichen Verhandlung. Die Musterklage ist ein gänzlich neues Rechtsinstrument, es gibt daher keinerlei Erfahrungswerte.

Wir gehen aber davon aus, dass im ersten Termin am 30. September zur Zulässigkeit der einzelnen Feststellungsziele verhandelt wird. Bei der Zulässigkeit geht es um die Frage, ob ein Klageantrag überhaupt gestellt werden darf. Erst wenn dies bejaht wird, trifft das Gericht Entscheidungen zum Inhalt. Das betrifft auch die Frage, ob Volkswagen die Verbraucher vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt hat.

Sobald darüber in unserem Sinne endgültig entschieden wurde – aller Voraussicht nach wird der Bundesgerichtshof dazu das letzte Wort haben –  ist den Argumenten von Volkswagen die Grundlage entzogen. Der individuellen Geltendmachung der Ansprüche steht dann nichts mehr im Wege.

Denkbar ist selbstverständlich auch, dass es Vergleichsverhandlungen geben wird. Der Verbraucherzentrale Bundesverband steht diesen offen gegenüber und wird im Sinne der Verbraucher entscheiden.  

Das Oberlandesgericht hat bereits jetzt zu einem weiteren Verhandlungstermin am 18. November geladen.

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So funktioniert die Klage gegen VW | Infoblatt des vzbv für Verbraucher

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