Datum: 16.05.2019

Klage gegen VW startet in die erste Runde

Der erste Termin für eine mündliche Verhandlung ist für den 30. September 2019 festgelegt

Logo Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Volkswagen AG

Quelle: vzbv unter Verwendung von Avantgarde - fotolia.com

  • Verbraucherinnen und Verbraucher können sich weiterhin beim Klageregister anmelden, um sich der Musterfeststellungsklage des vzbv gegen die Volkswagen AG anzuschließen.
  • Der Tag der mündlichen Verhandlung selbst ist der letzte Termin für einen möglichen Rückzieher.
  • Der vzbv wird unmittelbar im Anschluss der ersten Verhandlungssitzung am OLG Braunschweig über deren Verlauf berichten.

Das Oberlandesgericht Braunschweig hat nun einen ersten Termin für eine mündliche Verhandlung in Sachen Klage gegen die Volkswagen AG festgelegt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat in Kooperation mit dem ADAC bereits am 1. November 2018 eine Musterfeststellungsklage gegen VW eingereicht. Die Verhandlung findet am 30. September in der Stadthalle Braunschweig statt. Geschädigte können sich noch bis zum Verhandlungstermin zur Eintragung ins Klageregister beim Bundesamt für Justiz anmelden.

„Für betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher ist die mündliche Verhandlung der Startschuss für ein Verfahren, das darüber entscheidet, ob Volkswagen Diesel-Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat. Nach über drei Jahren Unsicherheit durch den Dieselskandal können Betroffene endlich auf Aufklärung und Entschädigung hoffen“, sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv.

Was das für Betroffene bedeutet

Angemeldete Verbraucher können bis zum Tag der mündlichen Verhandlung entscheiden, ob sie weiterhin bei der Musterklage gegen Volkswagen dabei sein wollen oder nicht. Das Register wird anschließend geschlossen. Bleiben sie im Klageregister, wird ein entsprechendes Urteil automatisch für sie gelten – unabhängig davon, ob das Urteil positiv oder negativ ausfällt. Kommt es zu einem Vergleich, wird jede angemeldete Person über dessen Inhalt informiert. Betroffene hätten dann die Möglichkeit, einen solchen Vergleich abzulehnen.

Letzte Möglichkeit Ansprüche gegen VW anzumelden

Die Regelungen zur Musterfeststellungsklage sehen vor, dass Betroffene bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung einen Anspruch darauf haben, sich im Klageregister anzumelden. Da es sich in diesem Fall um einen Sonntag handeln wird, sollte sich das Fristende nach Auffassung des vzbv auf den Montag verschieben. Zur Sicherheit sollten sich Betroffene spätestens bis zu dem Sonntag vor der Verhandlung anmelden. Eine deutlich frühere Anmeldung ist möglich und sinnvoll, da für eine etwaige Abmeldung das Geschäftszeichen des Bundesamtes für Justiz benötigt wird, das mit einer zeitlichen Verzögerung Betroffene erreicht.

Das Verfahren und der weitere Prozessverlauf

Ziel der Klage ist die Feststellung, dass Volkswagen Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und daher Schadenersatz schuldet. Beteiligen können sich Käufer von Fahrzeugen der Marken Volkswagen, Audi, Seat, Skoda mit einem Dieselmotor des Typs VW EA189, für die ein Rückruf ausgesprochen wurde. Die Musterfeststellungsklage stellt dann im besten Fall fest, dass ein Schaden vorliegt. Es wird aber noch über keine Zahlung gegenüber den Geschädigten entschieden. Nach einem positiven Feststellungsurteil müssen Verbraucher ihre Schadenersatzansprüche dann möglicherweise individuell durchsetzen.

Die mündliche Verhandlung ist öffentlich. Auch Betroffene werden Zugang haben. Wann mit einem Urteil zu rechnen ist, ist nicht klar. Über den weiteren Prozessverlauf wird der vzbv informieren.

Alle Informationen zu der Klage des vzbv gegen VW finden Sie immer unter musterfeststellungsklagen.de. Auf der Webseite finden Sie auch Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zur Klage und zum Register.

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