Datum: 23.11.2018

Musterfeststellungsklage gegen VW: Gericht entscheidet über Klageregister

Verbraucher können sich ab kommender Woche kostenlos zur Eintragung in das Register anmelden

Logo Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Volkswagen AG

Quelle: vzbv unter Verwendung von Avantgarde - fotolia.com

  • Am 1. November 2018 hat der vzbv in Kooperation mit dem ADAC eine Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG eingereicht.
  • Umfasst sind Fahrzeuge der Marken Volkswagen, Audi, Skoda und Seat mit Dieselmotoren des Typs EA189.
  • Verbraucher können sich ab kommender Woche kostenlos in ein Register des Bundesamtes für Justiz eintragen.

Drei Jahre nach Beginn des Dieselskandals verklagt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Kooperation mit dem ADAC die Volkswagen AG. Möglich ist das durch die Einführung des neuen Klageinstruments der Musterfeststellungsklage. Seit 1. November 2018 ist das entsprechende Gesetz in Kraft. Noch am selben Tag hat der vzbv Klage eingereicht. Nun wird das Register in der kommenden Woche eröffnet. Verbraucher erfahren über den Newsalert des vzbv, die Internetseite www.musterfeststellungsklagen.de und die Seite des Bundesamtes für Justiz, wann es soweit ist.

„Es geht voran. Mit der Eröffnung des Klageregisters können Verbraucherinnen und Verbraucher demnächst ihre Ansprüche gegen VW anmelden. Jetzt müssen wir uns schnellstmöglich den Sachfragen zuwenden. Betroffene brauchen endlich Klarheit. Die Eintragung ist vor allem für diejenigen interessant, die sich gegen eine Einzelklage entschieden haben. Mit der Klage gegen VW haben sie die Möglichkeit jetzt ohne Kostenrisiko ihr Recht durchzusetzen“, sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv.

Was können Betroffene tun

Der vzbv wird Interessierten in der kommenden Woche auf www.musterfeststellungsklagen.de einen Online-Check anbieten, mit dem sie einschätzen können, ob sie sich mit ihrem Fall der Klage anschließen können. „Eine Beteiligung ist für die geschädigten Dieselfahrer kostenlos, ihnen droht kein Prozesskostenrisiko und sie wirkt verjährungshemmend“, so Ralf Stoll von der Kanzlei R/U/S/S/, die die Klage im Auftrag des vzbv führt.

Betroffene können sich Anfang kommender Woche in das Klageregister eintragen. Ein Anschluss an die Klage ist nur über einen Eintrag im Register möglich. „Jeder Betroffene, der sich jetzt anschließt, hat eine realistische Option auf einen anschließenden Prozess, der mit weitestgehendem Risikoausschluss geführt werden kann - die Steilvorlage liegt, schießen muss der Verbraucher“, so Marco Rogert, Kanzlei R/U/S/S/.

Die nächsten Schritte

Ziel der Klage ist die Feststellung, dass Volkswagen Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und daher Schadenersatz schuldet. Beteiligen können sich Käufer von Fahrzeugen der Marken Volkswagen, Audi, Seat, Skoda mit einem Dieselmotor des Typs VW EA189, für die ein Rückruf ausgesprochen wurde. Verbraucher, die sich der Musterklage anschließen wollen, können sich in ein Register eintragen. Die Klage ist zulässig, wenn sich mindestens 50 betroffene Verbraucher wirksam eingetragen haben. Die Musterfeststellungsklage stellt dann im besten Fall fest, dass ein Schaden vorliegt. Es wird aber noch über keine Zahlung gegenüber den Geschädigten entschieden. Nach einem positiven Feststellungsurteil müssen Verbraucher ihre Schadenersatzansprüche dann möglicherweise individuell durchsetzen.

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