Datum: 22.01.2020

Selbstbestimmung von Patienten darf nicht eingeschränkt werden

Entwurf des Intensivpflege-und Rehabilitationsstärkungsgesetz muss nachgebessert werden

Pflegerin mit Seniorin im Rollstuhl.

Quelle: kzenon - fotolia.de

Der Entwurf des „Gesetzes zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (IPREG) steht weiter massiv in der Kritik. Eine gemeinsame Erklärung mehrerer Verbände einschließlich des vzbv verdeutlicht Probleme und zeigt Handlungsbedarf auf.

Die gesamte Erklärung finden Sie unten im Downloadbereich.

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Erklärung der Verbände zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung IPREG | Januar 2020

Erklärung der Verbände zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung IPREG | Januar 2020

Erklärung der Verbände zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung IPREG | Januar 2020

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