Datum: 29.10.2020

Anpassung der Zwangsgutschein-Regelung

vzbv fordert im Insolvenzfall 75prozentige Absicherung von Zwangsgutscheinen im Veranstaltungsbereich

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Quelle: Andrei Korzhyts - Adobe Stock

  • Die steigenden Infektionszahlen in der Corona-Pandemie fordern erneut starke Einschränkungen im Freizeit- und Kulturbereich.
  • Mit Zwangsgutscheinen wurde das Risiko der Liquidität und der Insolvenz vollständig auf Verbraucherinnen und Verbraucher abgeschoben.
  • Der vzbv fordert Beibehaltung des Erstattungsrecht und freiwillige Gutscheine.

Am 28. Oktober 2020 hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Bundesländern weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Veranstaltungs- und Kultureinrichtungen müssen ab dem 2. November erneut schließen. Das kann Liquiditätsprobleme und Insolvenzen in diesem Bereich zur Folge haben. Damit Verbraucher nicht das vollständige Risiko tragen und dadurch zusätzlich belastet werden, fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), die Regelung zur Erstattung beizubehalten und nicht erneut Zwangsgutscheine einzuführen.

„Um der Pandemie Herr zu werden, muss der Freizeitbereich stark eingeschränkt werden. Das ist nachvollziehbar, aber auch erneut ein schwerer Schlag für den Kulturbereich. Gleichzeitig bedeutet das für die Verbraucherinnen und Verbraucher, dass die erhaltenen Zwangsgutscheine im November nicht eingelöst werden können. Es drohen Insolvenzen in diesem Bereich. Zwangsgutscheine könnten dann nicht mehr eingelöst werden. Verbraucher haben dann unwiderruflich ihr Geld verloren“, sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv.

Zwangsgutscheine verfehlen ihr Ziel

Im Mai 2020 wurde das Gesetz zu Zwangsgutscheinen im Veranstaltungsrecht beschlossen. Es sollte der Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie dienen. Es verfehlt, nach Meinung des vzbv, jedoch das Ziel, der Veranstaltungsbranche und den Freizeiteinrichtungen zu helfen.

Bereits im Frühjahr hat der vzbv immer wieder deutlich gemacht, dass Zwangsgutscheine nichts Anderes sind als ein zinsloses und ungesichertes Darlehen, das zwangsweise von den Verbrauchern zur Verfügung gestellt wird. Der befürchtete Engpass bei der Liquidität von Veranstaltungsunternehmen wird verschoben. Das vollständige Risiko einer Insolvenz des Unternehmers wird auf den Verbraucher abgewälzt.

„Zwangsgutscheine haben diese Branchen nicht gerettet. Andere Hilfsmaßnahmen wären besser. Dabei sollten Verbraucher mitgedacht werden. Denn sie sind es, die diese Branchen finanzieren“, so Klaus Müller.

Rückkehr zu freiwilligen Gutscheinen

Der vzbv fordert einen Insolvenzschutz für die Gutscheinregelung und keinesfalls eine Neuauflage. Gutscheine müssen freiwillig erfolgen, damit Verbraucher entsprechend ihren finanziellen Möglichkeiten Anbieter unterstützen können. Daneben ist eine Lösung für alle Verbraucher erforderlich, die Gutscheine von Veranstaltern haben, die insolvent gegangen sind. „Verbraucher dürfen nicht leer ausgehen. Sie haben auf die Regelung vertraut, die Veranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt besuchen zu können oder ihr Geld wieder zu bekommen. Die Verbraucherinnen und Verbraucher zählen darauf, dass ihre Interessen bei den weiteren Maßnahmen der Corona-Krise berücksichtigt werden. Wenn Unternehmensumsätze im November zu 75 Prozent finanziert werden, sollte das auch für Gutscheine von insolventen Veranstaltern gelten“, so Klaus Müller.

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