Datum: 17.05.2023

Zum Widerruf nach Vertragserfüllung

Urteil des EuGH vom 17.05.2023 (C-97/22)

Nichtaufklärung über das Widerrufsrecht: Widerruft ein:e Verbraucher:in einen bereits erfüllten, außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag, so ist er/sie von jeder Zahlungspflicht befreit.

 

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Quelle: Gina Sanders - Fotolia.com

Der Entscheidung des EuGH liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Am 6. Oktober 2020 schließt ein Verbraucher mit einem Unternehmen außerhalb von Geschäftsräumen einen Vertrag über die Erneuerung der Elektroinstallation seines Hauses. Da der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wird, steht dem Verbraucher ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Das Unternehmen versäumt es jedoch den Verbraucher, wie erforderlich, über dieses Recht zu unterrichten. Nach Abschluss der Arbeiten am Haus des Verbrauchers stellt das Unternehmen dem Verbraucher eine Rechnung. Diese begleicht der Verbraucher jedoch nicht, sondern widerruft den Vertrag. Er macht geltend, das Unternehmen habe keinen Anspruch auf Vergütung, da es versäumt habe, ihn über sein Widerrufsrecht zu unterrichten und da die Arbeiten vor Ablauf der Widerrufsfrist, die sich bei einem solchen Versäumnis um ein Jahr verlängere, ausgeführt worden seien. Das Landgericht Essen ist der Ansicht, der Verbraucher habe für die vorliegende Leistung nicht aufzukommen. Es fragt sich jedoch, ob dem Unternehmen ein Anspruch auf Wertersatz zustehe, wenn der Verbraucher, wie vorliegend, sein Widerrufsrecht erst nach Erfüllung eines außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Vertrags ausübt. Es setzt das Verfahren aus und legt die Frage dem EuGH zur Klärung im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens vor.

Der europäische Gerichtshof entscheidet, der Verbraucher habe keinen Wertersatz zu leisten. Die betreffende Richtlinie habe den Zweck, ein hohes Maß an Verbraucherschutzniveau zu gewährleisten. Dem Verbraucher dürften nach Ausübung seines Widerrufsrechts keine Kosten entstehen. Daraus folge, dass auch kein Wertersatz zu leisten sei. Das Unternehmen trage das Verlustrisiko, wenn es Verbraucher:innen nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht belehre.

 

Hinweis: An diesem Verfahren war der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) nicht beteiligt. Gerne informiert Sie der vzbv alle vier bis sechs Wochen mit einem kostenlosen Newsletter über neue Urteile zum Verbraucherrecht.

Datum der Urteilsverkündung: 17.05.2023
Aktenzeichen: C-97/22
Gericht: EuGH

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