Es besteht ein Rückforderungsanspruch für Verluste gegen Online-Glückspielanbieter.
Das Landgericht Hamburg hatte über den folgenden Sachverhalt zu entscheiden:
Der Kläger hatte bei der Beklagten, einem in Malta ansässigen Unternehmen, über einen Zeitraum von etwa zwei Jahren auf der Website der Beklagten an Online-Glücksspielen teilgenommen. In den AGB der Beklagten sind Klauseln enthalten, die ihrem Inhalt nach dem Spieler die Verantwortung auferlegen, sicherzustellen, dass das Glücksspiel mit der jeweils für ihn geltenden Rechtsordnung vereinbar ist. Der Kläger leistete hierbei Einzahlungen in einer Gesamtsumme von 127.934 €, wobei er insgesamt Auszahlungen in Höhe von 66.315,55 €, sodass sich ein Verlust von 61.618,45 € ergibt, den der Kläger nun gegen die Beklagte geltend macht.
Das Landgericht hält die Klage für weitestgehend begründet. Der Vertrag verstößt gegen das gesetzliche Verbot des Glücksspiel-Staatsvertrages. Nach diesem ist das Veranstalten und das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten. Insbesondere könne auch nach dem Glücksspiels-Staatsvertrag besonders schutzwürdigen Spieler nicht der Vorwurf gemacht werden, dass er Kenntnis über die Rechtslage hatte, sodass eine Rückforderung ausgeschlossen wäre. Dem Kläger steht demnach ein Anspruch in Höhe von 61.618,45 € gegen die Beklagte zu.
Hinweis: An diesem Verfahren war der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) nicht beteiligt.
Datum der Urteilsverkündung: 12.01.2022
Aktenzeichen: 319 O 85/21
Gericht: LG Hamburg