Datum: 23.03.2012

Verschleierte Werbung auf Internetportal für Kinder

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Quelle: Gina Sanders - Fotolia.com

LG Berlin vom 23.03.2012 (96 O 126/11)
Das Landgericht Berlin hat der cobra youth communications GmbH untersagt, auf ihrer Internetseite www.kindercampus.de Kinder mithilfe eines Spiels auf Werbeseiten der Firma Müller zu locken.

Auf der Internetseite, die sich an Kinder ab sieben Jahren richtet, wurden die Nutzer dazu aufgefordert, mithilfe der Maus Schneebälle auf einen Elch zu werden. Nach drei Würfen wurden sie auf eine Werbeseite für das Produkt „Yoghurt mit der Ecke" der Firma Müller weitergeleitet. Durch die Kopplung mit dem Spiel werde der Werbecharakter verschleiert, monierten die Richter. Kinder und Jugendliche seien nicht in gleicher Weise wie Erwachsene in der Lage, redaktionelle Beiträge von Werbung zu unterscheiden. Daher seien an die Trennung zwischen redaktionellem Teil und bezahlten Anzeigen besonders hohe Anforderungen zu stellen.

Die klein gedruckte Angabe „Werbung" unter dem abgebildeten Elch reiche nicht aus. Denn die Aufforderung zum Spiel nehme die Aufmerksamkeit bei der angesprochenen Zielgruppe so stark in Anspruch, dass andere Überlegungen vollständig zurückträten. Es bestehe die Gefahr, dass die Kinder sofort auf den Elch werfen und ungewollt auf der Werbeseite landen.

Datum der Urteilsverkündung: 23.03.2012

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