Datum: 08.06.2004

Verlegerverantwortlichkeit bei der Werbung für Schlankheitsprodukte: Leipziger Verlags- und Druckereigesellschaft mbH & Co.

Urteil des OLG Dresden vom 08.06.2004 (14 U 363/04)

urteile-vzbv-fotolia 45599622.jpg

Quelle: Gina Sanders - Fotolia.com

Redakteure müssen nicht die Werbeversprechen von Schlankheitsprodukten überprüfen, wenn dafür in ihrer Zeitung geworben wird.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des LG Leipzig vom 17.02.2004 (1 HKO 6774/03) aufgehoben, die Klage abgewiesen. Auch für die Werbebehauptung einer Gewichtsabnahme in kurzer Zeit und auf Dauer ohne Änderung der Ernährungsgewohnheiten gilt, dass von Verlegern und Redakteuren nicht verlangt werden kann, sich im erforderlichen Umfang unter dem gegebenen Zeitdruck ausreichend sachkundig zu machen. Andernfalls hätte eine umgehende Überprüfung sämtlicher Anzeigen auf Gesetzesverstöße eine unzumutbare Erschwerung der Arbeit der Presseunternehmen zur Folge.

Datum der Urteilsverkündung: 08.06.2004

Downloads

olg dresden leip verlagsgesellschaft geschwaerzt

Urteil des Oberlandesgericht Dresden | Az. 14 U 363/04

Ansehen
PDF | 2.24 MB

Kontakt

Kontakt

Icon für Kontakt für Verbraucher

Service für Verbraucher:innen

Was suchen Sie? Wählen Sie eine passende Option: