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Redakteure müssen nicht die Werbeversprechen von Schlankheitsprodukten überprüfen, wenn dafür in ihrer Zeitung geworben wird.
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des LG Leipzig vom 17.02.2004 (1 HKO 6774/03) aufgehoben, die Klage abgewiesen. Auch für die Werbebehauptung einer Gewichtsabnahme in kurzer Zeit und auf Dauer ohne Änderung der Ernährungsgewohnheiten gilt, dass von Verlegern und Redakteuren nicht verlangt werden kann, sich im erforderlichen Umfang unter dem gegebenen Zeitdruck ausreichend sachkundig zu machen. Andernfalls hätte eine umgehende Überprüfung sämtlicher Anzeigen auf Gesetzesverstöße eine unzumutbare Erschwerung der Arbeit der Presseunternehmen zur Folge.
Datum der Urteilsverkündung: 08.06.2004