Datum: 15.01.2015

EuGH: Flugpreise müssen vollständig angegeben werden

EuGH entscheidet zugunsten des vzbv in einem Rechtsstreit gegen Air Berlin

Symbolbild: Justitia-Statue vor einer Gruppe von Menschen

Quelle: vzbv / Raum11

Bei jeder Angabe von Flugpreisen sind die Endpreise anzugeben. Das hat der EuGH heute klargestellt. Art. 23 VO 1008/2008 besagt, dass die Endpreise einschließlich Steuern, Gebühren, Zuschlägen auszuweisen sind. So kann der Verbraucher die tatsächlichen Flugpreise schnell finden und die Preise vergleichen.

Der Beschluss erging in einem Rechtsstreit des vzbv gegen Air Berlin. Der vzbv hatte in der Preisdarstellung des Unternehmens einen Verstoß gegen die europäische Luftverkehrsdienste-Verordnung gesehen.

Air Berlin hatte in einer Tabelle im Internet mit mehreren Flugpreisen nur für einen Flug den endgültigen Flugpreis, einschließlich Steuern und Gebühren angegeben. Um zu erfahren, was weitere Flüge einschließlich Steuern, Gebühren und Zuschlägen kosten, musste der Verbraucher die einzelnen Flüge anklicken.

Der Bundesgerichtshof hatte die Frage zur Entscheidung dem EuGH vorgelegt. Dieser musste prüfen, ob die Darstellung mit der EU-Verordnung vereinbar ist. Diese Frage wurde zugunsten des vzbv entschieden.

“Ein gutes Urteil für die Verbraucher: Preisangaben müssen transparent und auf einen Blick vergleichbar sein.“, so Klaus Müller, Vorstand des vzbv.

EuGH vom 15.01.2015, C-573/13

Zu diesem Urteil liegen aktuellere Urteile vor!

Datum der Urteilsverkündung: 15.01.2015
Aktenzeichen: C-573/13
Gericht: Europäischer Gerichtshof (Fünfte Kammer)

Aktuellere Urteile:

Endpreise für Flüge sind anzugeben

Urteil ansehen

Vorangegangene Urteile:

Airline muss alle obligatorischen Kosten in Flugpreis einrechnen

Urteil ansehen

Downloads

Pressemitteilung des EuGH zum Urteil AirBerlin-vzbv | 15. Januar 2015

Pressemitteilung des EuGH zum Urteil AirBerlin-vzbv | 15. Januar 2015

Ansehen
PDF | 96.13 KB

Kontakt

Kontakt

Icon für Kontakt für Verbraucher

Service für Verbraucher:innen

Was suchen Sie? Wählen Sie eine passende Option:

Kontakt

Pressestelle

Service für Medienvertreter:innen

presse@vzbv.de (030) 258 00-525

Kontakt

Heiko Dünkel

Leiter Team Rechtsdurchsetzung

info@vzbv.de +49 30 25800-0

Kontakt

Kerstin Hoppe

Referentin Team Rechtsdurchsetzung

info@vzbv.de +49 30 25800-0