Datum: 27.06.2003

Irreführende Werbung für Telefonauskünfte: Deutsche Telekom AG

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Quelle: Gina Sanders - Fotolia.com

Urteil des OLG Köln vom 27.06.2003 (6 U 210/02)

Die Beklagte hat irreführende Werbung im Zusammenhang mit Telefonauskünften zu unterlassen, wenn nach der Weitervermittlung ein Tarif verlangt wird, der mindestens 10 % höher ist, als bei einer Direkteinwahl der Bahnauskunft.

Datum der Urteilsverkündung: 27.06.2003

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Urteil des Oberlandesgericht Köln | Az. 6 U 210/02

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