Datum: 25.08.2011

Bank darf Kreditkarte nicht eigenmächtig auswechseln

LG Frankfurt am Main (2-05 O 192/11) - rechtskräftig

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Quelle: Gina Sanders - Fotolia.com

Eine Bank darf eine VISA-Karte nicht ohne Zustimmung des Kunden gegen eine MasterCard austauschen. Das hat das Landgericht Frankfurt am Main nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen die Commerzbank entschieden.

Nach der Übernahme der Dresdner Bank hatte die Commerzbank VISA-Kreditkarten ehemaliger Dresdner-Bank-Kunden gegen neue Mastercard-Karten ausgetauscht. Die Kunden bekamen die neue Kreditkarte zugesandt, die alte verlor nach kurzer Zeit ihre Gültigkeit. Die Commerzbank fragte gar nicht erst, ob die Kunden damit einverstanden sind, sondern teilte ihnen den Kartentausch lediglich mit.

Die Frankfurter Richter sahen darin einen Verstoß gegen Verbraucherschutzrechte. Ein Kreditkartenvertrag sei rechtlich ein Zahlungsdienstrahmenvertrag, der nur mit Zustimmung des Kunden geändert werden könne. Die Bank könne sich nicht darauf berufen, beim Austausch der Kreditkarte handele es sich lediglich um einen technisch-organisatorischen Vorgang.

Nach Auffassung der Richter entscheiden sich viele Kunden bei der Wahl der Kreditkarte bewusst für eine bestimmte Kartenorganisation, etwa wegen der Zahl ihrer Akzeptanzstellen im bevorzugten Einsatzbereich. Diese Wahl des Kunden würde ad absurdum geführt, wenn die Bank die Karte nach Belieben gegen die Karte einer anderen Organisation austauschen könnte. Zudem verstieß die Commerzbank nach Auffassung der Richter gegen ihre eigenen Geschäftsbedingungen.

Datum der Urteilsverkündung: 25.08.2011

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Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main | Az. 2-05 O 192/11

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