Datum: 17.02.2021

Wahlfreiheit für Nutzer in digitalen Märkten sicherstellen

vzbv veröffentlicht Positionspapier zum Digital Markets Act

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Quelle: Nenetus - AdobeStock

Mit dem Vorschlag zum Digital Markets Act (DMA) will die Europäische Kommission großen digitalen Plattformen umfangreiche Verhaltensvorgaben in Bezug auf ihre Geschäftspraktiken auferlegen. Der vzbv begrüßt, dass der DMA gegen weit verbreitete unfaire Bedingungen vorgehen möchte, die Verbraucher und Unternehmen in diesen Märkten oft alternativlos akzeptieren müssen.

So beinhaltet der DMA etwa Pflichten zur Interoperabilität von Diensten sowie Datenportabilität, damit Nutzer leichter zu anderen Anbietern wechseln können. Betreiber von Betriebssystemen könnten Nutzer nicht dran hindern vorinstallierte Softwareanwendungen zu löschen und Apple müsste alternative App-Stores erlauben.

Diese Regeln gelten nur für große marktstarke und etablierte sogenannte „Torwächter-Plattformen“ (Gatekeeper), die den Zugang zwischen Verbrauchern und Unternehmen kontrollieren. Praktisch würden die DMA-Regeln vor allem für die großen digitalen Plattformakteure wie Google, Amazon, Facebook, Apple und Microsoft gelten.

Im Großen und Ganzen sind die neuen Vorschläge im Sinne der Verbraucher und gehen in die richtige Richtung. Aber an einigen Stellen sind die Vorschläge zu zögerlich. Der Verbraucherzentale Bundesverband (vzbv) zeigt in seiner Stellungnahme Nachbesserungs- und Konkretisierungsbedarf auf.

Das Positionspapier auf Deutsch und Englisch finden Sie im Download-Bereich.

 

Downloads

21-05-05 vzbv Positionspapier DMA DE 1

Wahlfreiheit von Verbrauchern und effektiven Wettbewerb in digitalen Märkten sicherstellen | Positionspapier des vzbv | Mai 2021

Wahlfreiheit von Verbrauchern und effektiven Wettbewerb in digitalen Märkten sicherstellen | Positionspapier des vzbv | Mai 2021

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PDF | 552.49 KB
21-05-04 vzbv Position Paper DMA ENG

Empower consumers and lift contestability | Position paper of vzbv | May 2021

Empower consumers and lift contestability | Position paper of vzbv | May 2021

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