Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Empfehlungen an politische Entscheidungsträger zur Reform der EU-Energiebesteuerungsrichtlinie veröffentlicht.
Die Europäische Kommission plant, Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent der Welt zu machen und die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent zu reduzieren. Um dieses Ziel zu erreichen, wird die Europäische Kommission im Jahr 2021 ein Paket von Gesetzesvorschlägen vorlegen. Die Überarbeitung der EU-Energiebesteuerungsrichtlinie (ETD) ist Teil dieses Pakets, mit dem die Klimaneutralität bis 2050 erreicht werden soll.
Der vzbv hat folgende Empfehlungen an politische Entscheidungsträger bezüglich der Reform der ETD:
- Die Europäische Kommission sollte die Energiebesteuerungsrichtlinie überarbeiten, um den Übergang zur Klimaneutralität zu unterstützen. Sie sollte den Mindeststeuersatz eines Energieträgers an den Kosten der klimaschädlichen Externalitäten wie Treibhausgasemissionen ausrichten.
- Die politischen Entscheidungsträger sollten alle direkten Subventionen für fossile Energieträger sowie Steuerbefreiungen für die Industrie abschaffen, einschließlich der Steuerbefreiungen für Kerosin im Luftfahrtsektor.
- Die politischen Entscheidungsträger sollten vor der Einführung einer CO2-basierten Energiesteuer sorgfältig die Auswirkungen abwägen, die eine CO2-basierte Energiesteuer auf die Verbraucher, insbesondere auf Haushalte mit niedrigem Einkommen, haben würde. Sowohl die Einnahmen als auch die eingesparten Subventionen für fossile Energieträger sollten voll zum Nutzen der Verbraucher eingesetzt werden, da sie diese mit zusätzlichen Kosten belastet werden.
- Die Einführung dynamischer Elemente in die Energiebesteuerung käme nicht automatisch allen Haushalten zugute. Einige Haushalte haben nicht die Flexibilität, sich an „Demand Response“-Systemen zu beteiligen. Eine Kombination aus fester und dynamischer Energiebesteuerung könnte daher Preisschocks abfedern. Soziale Maßnahmen für Haushalte mit niedrigem Einkommen und unflexible Haushalte sollten die Einführung dynamischer Besteuerungselemente begleiten.