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Zu sehen ist ein Portrait von Ramona Pop vor einer blauen Stellwand mit dem Logo des vzbv.

Quelle: © Die Hoffotografen GmbH / Christine Blohmann / vzbv

14.03.2023

Verbraucher:innen besser schützen bei Verträgen zur Datennutzung

Statement von vzbv-Vorständin Ramona Pop zur EP-Position zum Data Act

Zu sehen ist ein Portrait von Ramona Pop vor einer blauen Stellwand mit dem Logo des vzbv.

Quelle: © Die Hoffotografen GmbH / Christine Blohmann / vzbv

Daten sind allgegenwärtig – vom Saugroboter bis zur Waschmaschine. Mit dem Europäischen Data Act soll für die gesamte EU geregelt werden, wie Daten besser und rechtssicher genutzt werden können. Die Verordnung ist Teil der Europäischen Datenstrategie, mit der in Europa ein regulierter Markt für Daten geschaffen werden soll. Das Europäische Parlament hat heute seine Position zum Data Act verabschiedet. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisiert, dass Verträge über die Datennutzung Verbraucher:innen überfordern könnten. Ramona Pop, Vorständin des vzbv, kommentiert:

Was dem Data Act fehlt ist eine klare Unterscheidung zwischen Verträgen, die Unternehmen untereinander schließen und Verträgen, die Unternehmen mit Verbraucher:innen schließen. Verbraucher:innen sind in Vertragssituationen nicht auf Augenhöhe mit Unternehmen und haben daher ein besonderes Schutzbedürfnis. Sie können unmöglich abschätzen, welche Konsequenzen ein Datennutzungsvertrag etwa mit einem Saugroboter-Anbieter hat. Im Gesetz muss daher klar definiert werden, zu welchen Zwecken Unternehmen von Verbraucher:innen übermittelte Daten verwenden dürfen. Das wäre zum Beispiel in Ordnung, wenn Daten sehr konkret helfen, die Wartung oder Reparaturen des Saugroboters zu verbessern.

Mit dem Data Act sollen Verbraucher:innen mehr Kontrolle darüber bekommen, was mit ihren Daten passiert. Sie sollen mitbestimmen, für wen, was und wie sie diese zur Verfügung stellen wollen. Aus Sicht des vzbv verbessert das Europäische Parlament zwar den Entwurf der EU-Kommission. Die Vorschläge reichen aber weiterhin nicht aus.

Die Bundesregierung muss sich im Rat der Europäischen Union und in den darauffolgenden Trilog-Verhandlungen mit der Europäischen Kommission und dem Europäischem Parlament dafür einsetzen, dass der Data Act ausschließlich Geschäftsmodelle ermöglicht, die sinnvoll und verbraucherfreundlich sind. Das bisherige Datenschutzniveau für Verbraucher:innen muss bestehen bleiben.

Weitere Informationen

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