Datum: 16.02.2023

Umsetzung EU-Verbandsklage bislang für Verbraucher:innen enttäuschend

Statement von vzbv-Vorständin Ramona Pop zur Veröffentlichung des Referentenentwurfs zur Umsetzung der EU-Verbandsklagenrichtlinie

Ramona Pop, Vorständin Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), vor blauem Hintergrund mit Logo vzbv

Quelle: Die Hoffotografen GmbH / Christine Blohmann / vzbv

Es ist gut, dass der Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Verbandsklagenrichtlinie nun endlich vorliegt. Bei einem besonders wichtigen Punkt enttäuscht der Entwurf allerdings: Die Frist, in der sich Betroffene einer Klage anschließen können, ist viel zu kurz. Das ist nicht verbraucherfreundlich. Viele Betroffene werden damit von vornherein ausgeschlossen – beispielsweise Menschen, die aus den Medien von der Klage erfahren und erst prüfen müssen, ob sie wirklich betroffen sind. Verbraucher:innen müssen sich auch später entscheiden können, ob sie sich beteiligen. Das allein stellt sicher, dass sich möglichst viele geschädigte Verbraucher:innen einer Verbandsklage anschließen können. Und nur so würde auch die Justiz von massenhaften Parallelverfahren entlastet.

Erfreulich ist hingegen, dass der Prozess in eine gerichtliche Phase und eine Auszahlungsphase aufgeteilt wird.

Der vzbv wird die Vorschläge genau prüfen und zur vorgegebenen Frist Stellung nehmen. Die Richtlinie sieht vor, dass Verbände auf direkte Zahlung an Geschädigte klagen können. Derart weitgehende Sammelklagen sind in Deutschland auch mit der im Jahr 2018 eingeführten Musterfeststellungsklage nicht möglich. Eine verbraucherfreundliche Umsetzung der Richtlinie ist wichtig, damit bei Massenschäden möglichst viele Menschen von schnelleren und möglichst unkomplizierten Entschädigungen profitieren können.

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