Datum: 13.05.2019

Telefonieren ins EU-Ausland wird preiswerter

Preisobergrenzen treten ab 15. Mai in Kraft

Ivan Kruk - stock.adobe.com

Quelle: Ivan Kruk - stock.adobe.com

  • Anrufe ins europäische Ausland kosten ab 15. Mai maximal 19 Cent / Minute, SMS kosten maximal 6 Cent zuzüglich Mehrwertsteuer.
  • Die automatische Umstellung auf den neu regulierten Tarif erfolgt ab Mitte Juli 2019. Verbraucher, die vorher umstellen wollen, müssen dies bei ihrem Telefonanbieter proaktiv veranlassen.
  • Der vzbv fordert, wirksame nationale Sanktionsmittel einzuführen, wenn Anbieter die neuen Regelungen nicht einhalten.

Ab 15. Mai 2019 treten EU-weit Preisobergrenzen für Sprachanrufe und SMS ins europäische Ausland in Kraft. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt, dass mit der Regelung der europäische Binnenmarkt gestärkt wird. „Überteuerte Anrufe und SMS aus dem deutschen Netz ins EU-Ausland gehören bald der Vergangenheit an“, sagt Susanne Blohm, Referentin des Teams Digitales und Medien beim vzbv. „Preise sollten nicht davon abhängen, ob ein Dienst im Inland erbracht wird, oder eine Grenze überschreitet.“

Überteuerte Anrufe und SMS bald Vergangenheit

Künftig kosten Anrufe ins EU-Ausland maximal 19 Cent pro Minute, SMS kosten maximal 6 Cent zuzüglich Mehrwertsteuer. Die neue Regelung betrifft Tarife, bei denen Verbraucherinnen und Verbraucher pro Einheit bezahlen müssen, das heißt bei denen einzelne Gespräche und SMS abgerechnet werden. Die automatische Umstellung auf den neu regulierten Tarif erfolgt Mitte Juli 2019. Verbraucher, die bereits vorher die günstigeren Konditionen nutzen möchten, müssen die Tarifumstellung bei ihrem Telefonanbieter proaktiv veranlassen.

Laut einer Untersuchung des Marktwächters Digitale Welt aus dem Jahr 2018 kassierten Anbieter für Anrufe aus dem deutschen Netz ins europäische Ausland zuletzt noch bis zu 1,49 Euro pro Minute. Diese Praxis wird mit der Preisdeckelung nun größtenteils unterbunden.

Wirksame Sanktionsmöglichkeiten schaffen

Die Preisdeckelung erfolgt im Rahmen der 2018 beschlossenen Reform des europäischen Telekommunikationsmarkts. Der vzbv hatte sich im Gesetzgebungsverfahren dafür eingesetzt, dass bei der Bepreisung von Anrufen und Nachrichten vom EU-Inland ins EU-Ausland der Grundsatz der Nichtdiskriminierung gelten muss. Die Preise für Gespräche und Nachrichten sollten demnach gleich sein, unabhängig vom Ziel des Anrufs oder der SMS, wenn dieses in der EU liegt. „Die neue Regelung ist zwar ein Kompromiss, da Inlandskosten für Gespräche immer noch günstiger sein können. Wegen der teilweise hohen Kostenersparnis ist die Regelung für Verbraucher aber grundsätzlich positiv zu bewerten“, so Blohm.

Die Bundesregierung erarbeitet in einem Referentenentwurf derzeit nationale Sanktionsmöglichkeiten für Anbieter, die gegen die neuen Regeln verstoßen. Der vzbv begrüßt den Vorstoß und stellt sich im laufenden Gesetzgebungsprozess hinter den Vorschlag der Bundesregierung. Danach sollen über neue Bußgeldvorschriften wirksame Instrumente eingeführt werden, die die Einhaltung der neuen Regelungen gewährleisten.

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