
Quelle: vzbv - Gert Baumbach
Am 29. April hat die Europäische Kommission ihren Bericht zu neuen gentechnischen Verfahren wie CRISPR/Cas veröffentlicht. Die Europäische Kommission betont, dass sie ein hohes Maß an Gesundheits-, Tier- und Umweltschutz erhalten will und Verbraucher ausreichend Informationen benötigen, um bewusste Kaufentscheidungen treffen zu können. Sie kündigt außerdem einen weiteren Konsultations- und Diskussionsprozess über die künftige Regulierung der Gentechnik an. Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) kommentiert:
Neue Gentechnikverfahren sollten auch künftig ohne Wenn und Aber strengen Zulassungsverfahren und einer umfassenden Risikoanalyse unterworfen werden. Es muss das Vorsorgeprinzip gelten. Um Verbrauchern eine bewusste Entscheidung für oder gegen Gentechnik in der Landwirtschaft weiterhin zu ermöglichen, darf es keine Aufweichung der Kennzeichnungspflicht für neue gentechnische Verfahren geben. Aktuell lehnt die Mehrheit der Verbraucher in Deutschland Gentechnik auf dem Acker und im Stall ab. Um Wahlfreiheit sicherzustellen ist es unabdingbar, die gentechnikfreie Landwirtschaft zu schützen. Verlässliche Nachweisverfahren und Rückverfolgbarkeit sind die Voraussetzung für Transparenz, Sicherheit und eine funktionierende Überwachung und Kontrolle. Europäische Kommission und Bundesregierung sind jetzt gefordert, Nachweisverfahren für neue gentechnische Verfahren in der Landwirtschaft entwickeln zu lassen.