- Oberlandesgericht Stuttgart eröffnet Klageregister für Klage gegen Daimler AG.
- Verbraucher:innen können sich jetzt auf der Webseite des Bundesamtes für Justiz anmelden.
- Eintrag im Klageregister ist kostenfrei und frei von Prozesskostenrisiken.
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat das Klageregister für die Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Daimler AG eröffnet. Betroffene Verbraucher:innen können sich ab sofort in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz eintragen. Nur angemeldete Verbraucher:innen nehmen an der Musterfeststellungsklage teil. Die Anmeldung ist kostenfrei und frei von Prozesskostenrisiken.
„Ein erster Zwischenerfolg für Verbraucherinnen und Verbraucher: Ab sofort ist das Register für die Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG eröffnet. Die Klage betrifft bis zu 50.000 Fahrzeuge, die von der Daimler AG manipuliert wurden. Wir als vzbv rechnen mit vielen betroffenen Mercedes-Fahrerinnen und -Fahrern, die bei einer erfolgreichen Klage ihr Recht gegen die Daimler AG geltend machen. Verbraucherinnen und Verbraucher haben jetzt die Chance, sich der Klage anzuschließen, ohne alleine vor Gericht ziehen zu müssen, oder Prozesskostenrisiken zu tragen“, sagt Klaus Müller, vzbv-Vorstand.
Mercedes GLC-und GLK-Fahrzeugmodelle mit dem Motortyp OM651 sind aufgrund unzulässiger Abschalteinrichtungen von behördlichen Rückrufen betroffen. Mit dem Einbau solcher Vorrichtungen können Hersteller erreichen, dass die Fahrzeuge während der Typengenehmigung die zulässigen Grenzwerte für Abgase einhalten. Im Straßenverkehr überschreiten sie diese Werte dann aber deutlich. Ohne Aufspielen eines behördlich angeordneten Software-Updates riskieren Verbraucher:innen die Stilllegung ihres Fahrzeugs.
Alle Informationen zur Klage gegen die Daimler AG sind auf www.sammelklagen.de/daimler zusammengefasst. Dort gibt es Antworten auf die häufigsten Fragen zum Verfahren und zur Anmeldung beim Register. Ob der einzelne Fall zur Musterfeststellungsklage passt, können Verbraucher:innen mit unserem Klage-Check herausfinden.
In zwei Monaten erfolgt die Zählung, ob sich 50 Verbraucher:innen angeschlossen haben. Dann geht es mit dem Verfahren weiter. Die Anmeldung ist möglich bis zum Ablauf des Vortages der mündlichen Verhandlung. Noch ist diese nicht anberaumt. Die Abmeldung ist bis zum Ablauf des Tages der mündlichen Verhandlung selbst möglich. Über den Termin zur mündlichen Verhandlung informiert der vzbv über seinen News-Alert.