Datum: 21.03.2019

EuGH-Generalanwalt unterstützt vzbv-Position zum Setzen von Cookies

Statement von Klaus Müller, Vorstand des vzbv

Pressefoto 8 Klaus Müller | Vorstand Verbraucherzentrale Bundesverband | Credit: vzbv - Gert Baumbach

Quelle: Gert Baumbach - vzbv

Der Europäische Gerichtshof hat am 21.03.2019 die Schlussanträge des Generalanwalts in dem Verfahren des vzbv gegen den Werbedienstleister Planet49 veröffentlicht. In dem Verfahren geht es unter anderem um die Frage, wie eine Einwilligungserklärung in das Setzen von Online-Cookies durch Webseiten gestaltet sein muss, um datenschutzrechtlich zulässig zu sein. Der Generalanwalt ist der Ansicht, dass die Praxis einer voreingestellten Einwilligung für das Setzen von Cookies gegen die bisherige ePrivacy-Richtlinie und die Datenschutzgrundverordnung verstößt. Außerdem müssten die Anbieter der Dienste klar und umfassend darüber informieren, wie lange die Funktionsdauer der Cookies ist und ob Dritte Zugriff auf die Cookies haben.

Statement von Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv):

„Cookie-Banner auf Webseiten geben Verbrauchern oft keine aussagekräftigen Informationen und keine rechtskonformen Wahlmöglichkeiten. Verbraucher werden somit online verfolgt, ohne die Hintergründe verstehen zu können und ohne eine gültige Einwilligung erteilt zu haben. Die heutige Stellungnahme des Generalanwalts bestätigt, dass dies inakzeptabel ist. Damit unterstützt der Generalanwalt auch die jahrelange Auffassung des vzbv, dass die deutsche Bundesregierung die bisherige ePrivacy-Richtlinie nicht konform in deutsches Recht umgesetzt hat. Umso drängender ist nun eine strenge Durchsetzung der Datenschutzgrundverordnung sowie die zügige Annahme einer strikten ePrivacy-Verordnung, die derzeit in Brüssel verhandelt wird.

Es darf keine Verfolgung der Interessen von Verbrauchern ohne deren vorherige Einwilligung geben und diese Einwilligung muss freiwillig für den bestimmten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich erteilt werden. Praktiken wie vorgeklickte Kästchen, Tracking Walls und die Vermutung, dass ein Benutzer eine Einwilligung durch einfaches Surfen auf einer Website erteilt, müssen beendet werden.“

Den Schlussanträgen des Generalanwalts kommt eine große Bedeutung zu, häufig folgen die Richter des Europäischen Gerichtshofs seinem Vorschlag. Mit einem Urteil ist in wenigen Monaten zu rechnen.

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