Datum: 28.01.2019

Eine Digitalisierung für die Menschen

Datenschutz und Datensicherheit sind die Erfolgsgaranten

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Quelle: rawpixel - fotolia.com

  • Der vzbv fordert, die Vorgaben der DSGVO konsequent durchzusetzen.
  • Die Klagemöglichkeiten von Verbraucherverbänden im Datenschutz dürfen nicht eingeschränkt werden.
  • Die Bundesregierung muss sich für verbraucherfreundliche Regelungen in der ePrivacy-Verordnung einsetzen.

Datenmissbrauch durch Unternehmen, ausufernde Überwachung im Internet, mangelnde IT-Sicherheit: Das waren die Schlagworte des Jahres 2018. Verbraucherinnen und Verbraucher verlieren Vertrauen in die Tech-Branche. „Die Bundesregierung muss erkennen, dass Datenschutz und Datensicherheit keine Hindernisse, sondern eine Grundbedingung erfolgreicher Digitalisierung sind“, fordert Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) anlässlich des Europäischen Datenschutztags am 28. Januar.

Datenschutz und IT-Sicherheit wurden von Teilen der Bundesregierung in der Vergangenheit oftmals als sicherheitspolitische und wirtschaftliche Hindernisse abgewertet. „Zu oft wurde in Politik und Wirtschaft dafür geworben, die Datensparsamkeit aufzugeben. Dies rächt sich nun“, so Müller.

Klagebefugnisse erhalten

Viele der im politischen Raum diskutierten Lösungsvorschläge, um Datenmissbrauch zu verhindern, sind aus Sicht des vzbv unzureichend. Die Bundesregierung sollte sich darauf konzentrieren, Datenschutzaufsichtsbehörden zu stärken und zivilrechtliche Durchsetzungsinstrumente zu erhalten. Nur so könne sichergestellt werden, dass bestehende Datenschutzregelungen konsequent angewendet und auch durchgesetzt werden können.

„Dass momentan darüber diskutiert wird, zivilrechtliche Klagebefugnisse von Verbraucher- und Wettbewerbsverbänden bei Datenschutzverstößen einzuschränken oder ganz abzuschaffen, hilft nicht“, so Müller. Im Gegenteil bedürfe es starker zivilgesellschaftlicher Akteure. Diese würden darauf achten, dass das Datenschutzrecht eingehalten werde und Datenschutzverstöße nicht zu Wettbewerbsvorteilen führten.

Verbraucherfreundliche ePrivacy-Verordnung

Die Vorschläge der EU-Kommission und des EU-Parlaments zur ePrivacy-Verordnung enthalten wichtige Regelungen, um den Datenschutz und die Vertraulichkeit in der elektronischen Kommunikation sicherzustellen. So hatte beispielsweise das EU-Parlament explizit vorgeschlagen, dass Anbieter die Kommunikation ihrer Nutzer durch besonders hohe IT-Sicherheitsvorkehrungen schützen müssen.

Im Rat der Europäischen Union wird nun jedoch darüber debattiert, diesen Vorschlag zu streichen – ebenso wie viele andere gute Vorschläge stark abgeschwächt werden sollen. Im Vergleich zu den Vorentwürfen könnten die Verhandlungen im Rat somit zu konkreten Nachteilen für Verbraucher führen:

  • Die Möglichkeit für Anbieter, sensible Kommunikationsdaten zu verarbeiten, könnte ausgeweitet werden.
  • Werbefinanzierte Online-Dienste könnten die Nutzung von Angeboten davon abhängig machen, dass Nutzer dem Tracking im Internet zustimmen.
  • Browser- und andere Hersteller von Kommunikationssoftware könnten nicht mehr dazu verpflichtet werden, datenschutzfreundlichen Voreinstellungen einzurichten.

„Die Bundesregierung ist jetzt gefragt, sich im Rat für verbraucherfreundliche Regelungen in der ePrivacy-Verordnung einzusetzen“, fordert Müller.

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