Datum: 04.12.2018

Für ein hohes Schutzniveau in der ePrivacy-Verordnung

Statement von Klaus Müller, Vorstand des vzbv, zur Privatsphäre in der digitalen Kommunikation

Pressefoto 3 Klaus Müller | Vorstand Verbraucherzentrale Bundesverband | Credit: vzbv - Gert Baumbach

Quelle: Gert Baumbach - vzbv

Die Bundesregierung hat in der Sitzung des EU-Ministerrats ihre Positionierung gegenüber der ePrivacy-Verordnung aufrechterhalten und sich damit für die Privatsphäre in der digitalen Kommunikation stark gemacht. Klaus Müller, Vorstand des vzbv, fordert eine verbraucherfreundliche und effiziente Regulierung der digitalen Kommunikation:

„Der vzbv begrüßt, dass die Bundesregierung an ihrer bisherigen Position zur ePrivacy-Verordnung festhält. Die Bundesregierung lehnt die Weiterverarbeitung von Kommunikationsdaten zu kompatiblen Zwecken ab. Eine Ablehnung des Vorschlags der österreichischen Ratspräsidentschaft ist eine sehr gute Entscheidung. Eine Weiterverarbeitung von Daten in diesem besonders sensiblen Bereich wäre nicht akzeptabel. Eine Verarbeitung soll nur mit Einwilligung der Betroffenen oder zu statistischen Zwecken möglich sein.

Weiteren Beratungsbedarf sieht die Bundesregierung bei der Vorschrift über Bestimmungen zur Privatsphäre von Browsern oder anderer Kommunikationssoftware (Artikel 10). Das ist ein gutes Zeichen. Die österreichische Ratspräsidentschaft schlägt vor, die Vorschrift komplett zu streichen. Um jedoch einen effektiven Schutz für Verbraucher zu erreichen, sollte sich die Bundesregierung darüber hinaus klar für datenschutzfreundliche Voreinstellungen einsetzen.

Der Einsatz von Cookies und ähnliche Technologien, mit denen Unternehmen das Verhalten und die Interessen von Verbrauchern online auswerten, soll nach Auffassung der Kommission nur mit deren Einverständnis oder zu eng definierten Zwecken zulässig sein. Die Bundesregierung möchte Anbietern jedoch erlauben, die Nutzung ihrer Angebote von einer solchen Einwilligung abhängig zu machen. Sie stimmt hier mit der Position der Österreicher überein. Das ist nicht akzeptabel. Damit unterläuft sie die Datenschutzgrundverordnung und spielt großen Unternehmen wie Google und Facebook in die Hände.“

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