Die Bundesregierung hat das „Gesetz zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ beschlossen. Damit müssen Unternehmen nicht mehr nachweisen, ob sie in ihren Lieferketten Menschenrechts- und Umweltstandards einhalten. Zeitgleich hat die Bundesregierung stattdessen die europäischen Berichtspflichten über Lieferketten beschlossen. Auf EU-Ebene ist dieser Gesetzgebungsprozess allerdings noch nicht beendet. Für die meisten Unternehmen entfallen die Berichtspflichten von Unternehmen zu ihren Lieferketten somit bis 2027 ersatzlos. Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, kommentiert:
„Die Bundesregierung geht den zweiten Schritt vor dem ersten. Aktuell wird die EU-Sorgfaltspflichtenrichtlinie überarbeitet. Das Ergebnis ist – wie in einem demokratischen Entscheidungsprozess üblich – noch offen. Dennoch höhlt die Bundesregierung das nationale Lieferkettengesetz bereits aus. So entsteht eine Lücke, in der gar keine Berichtspflichten für die Unternehmen gelten. Ohne Berichtspflichten lässt sich aber nicht nachvollziehen, ob Unternehmen ihre Sorgfaltspflichten bei Umweltschutz und Menschenrechten auch wirklich einhalten.
Verbraucherinnen und Verbraucher signalisieren seit Jahren ihre Unterstützung für ein Lieferkettengesetz. Denn nur ein solches Gesetz stellt sicher, dass nachhaltiger Konsum möglich ist. Ohne Lieferkettengesetz können Verbraucherinnen und Verbraucher nicht erkennen, welche Produkte tatsächlich nachhaltig und fair hergestellt worden sind. Es ist nicht nachvollziehbar, wieso die Bundesregierung den zentralen Baustein des Lieferkettengesetzes ersatzlos streicht.
Dass die Verbände zwölf Stunden Zeit hatten, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zu kommentieren, ist ein einmaliger Vorgang und inakzeptabel. Es gehört zu den guten Spielregeln der Demokratie, Gesetzentwürfe in Anhörungen zu reflektieren. Dass dieses Vorgehen beim Lieferkettengesetz nicht gelten soll, lässt den Zweifel zu, hier soll aufs Tempo gedrückt werden, um Tatsachen zu schaffen.“
Hintergrund
Das deutsche Lieferkettengesetz ist seit dem Jahr 2023 in Kraft. Bislang (seit dem Jahr 2024) müssen Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitenden den Sorgfaltspflichten im Lieferkettengesetz nachkommen. Das Kabinett möchte die Berichtspflichten über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten nun abschaffen. Zeitgleich soll am 3. September der Gesetzesentwurf für das Umsetzungsgesetz zur EU Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) im Kabinett beschlossen werden, die die Berichtspflichten für die EU-Sorgfaltspflichtenrichtlinie (CSDDD) festlegt. Dabei ist der Gesetzgebungsprozess auf EU-Ebene noch nicht abgeschlossen.