Datum: 11.02.2020

Borchert-Komission: gute Vorschläge, keine überzeugende Finanzierung

vzbv würdigt Vorschläge zur Nutztierhaltung, fordert aber Subventions-Umschichtung statt Sondersteuer auf Fleisch

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Quelle: John Krempl - photocase

  • vzbv unterstützt Vorschläge für höhere gesetzliche Tierwohl-Standards.
  • Problem: Empfehlungen knüpfen Erhöhung des gesetzlichen Standards an unbefristete staatliche Förderung.
  • vzbv beendet seine Mitarbeit in der Borchert-Kommission, weil er Umschichtung von Subventionen statt Erhöhung von Verbrauchssteuern fordert.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt die Empfehlungen des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung („Borchert-Kommission“) zum Umbau der Nutztierhaltung in Deutschland. Da es zur Sondersteuer auf Fleisch und tierische Produkte keine Einigung gab, hat er aber seine Mitarbeit in der Kommission beendet. Besser wären eine Umschichtung bestehender Subventionen, ein staatliches Tierwohllabel und höhere gesetzliche Standards, die auch zu höheren Fleischpreisen für Verbraucher führen müssten.

„Eine große Mehrheit der Verbraucher wünscht sich bessere Haltungsbedingungen für Nutztiere. Die Tierhaltung in Deutschland muss deshalb dringend umgebaut werden. Dass der Staat dies mit höheren Standards ermöglicht und Fördergeldern unterstützt, ist richtig. Eine neue Steuer auf tierische Produkte ist aber nicht der richtige Weg. Besser wäre es, die bestehenden Milliardensubventionen für die Landwirtschaft umzulenken. Die Politik muss Landwirte durch eine Tierwohlkennzeichnung in die Lage versetzen, dass sie die Mehrkosten für mehr Qualität und mehr Tierwohl durch den Verkauf ihrer Produkte einspielen“, sagt vzbv-Vorstand Klaus Müller.    

Verbindliches Tierwohllabel ist nötig

Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher einen Aufpreis für Fleisch aus besseren Haltungsbedingungen bezahlen sollen, müssen sie sicher sein können, dass die Mehrkosten tatsächlich den Tieren zu Gute kommen. Ein staatliches – und perspektivisch verbindliches - Tierwohllabel ist deshalb genauso unabdingbar wie eine Anhebung der gesetzlichen Standards und ein betriebsgenaues Tierwohl- und Tiergesundheitsmonitoring.

Die Verknüpfung des Labels und der Fördergelder an Tierwohl- und Tiergesundheitsindikatoren würde einen starken Anreiz setzen, dass Tierhalter nicht nur in Ställe investieren, sondern auch im Alltag auf das Wohl der Tiere achten.

Tierwohllabel nicht an weitere Subventionen knüpfen

Der vzbv begrüßt, dass die Borchert-Kommission sich für die Anhebung der gesetzlichen Tierhaltungsstandards ausspricht. Die Mehrheit der Kommission votierte jedoch dafür, die Standards nur dann anzuheben, wenn sie zeitlich unbefristet staatlich subventioniert werden können. Aktuell ist das europarechtlich gar nicht möglich. „Umgekehrt hieße das, auf die Anhebung des gesetzlichen Standards zu verzichten, wenn es nicht gelingt, die europarechtlichen Voraussetzungen für eine weitere Subventionierung zu schaffen. Übrig bliebe ein freiwilliges Umbauprogramm unterstützt von vielen Milliarden an Subventionen. Das ist nicht das richtige Signal“, so Müller.

Der vzbv fordert die Bundesregierung auf, jetzt zügig ein Konzept für eine Förderstruktur vorzulegen, die das Tierwohl tatsächlich und messbar erhöht und außerdem das staatliche Tierwohllabel schnell voranbringt.

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