Datum: 18.03.2019

Bessere Information bei Lebensmittelsicherheit nötig

Statement von Klaus Müller, Vorstand des vzbv, zur Änderung des Lebensmittelgesetzbuchs

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Quelle: Gert Baumbach - vzbv

Verstoßen Lebensmittelunternehmen gegen die Lebensmittelsicherheit, sollen Behörden die Informationen künftig nach sechs Monaten wieder löschen. Das hat der Bundestag beschlossen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisiert die Frist als zu kurz und fordert eine bessere Verbraucherinformation. Dazu Klaus Müller, Vorstand des vzbv:

„Lebensmittelsicherheit ist ein sensibles Thema. Doch die Bundesregierung hat es verpasst, ein Mehr an Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher zu schaffen. Es greift zu kurz, Verstöße gegen die Lebensmittelsicherheit nur sechs Monate lang zu veröffentlichen – zwölf Monate sollten es mindestens sein. Auch sollten Verstöße bereits ab einer geringeren Bußgeldhöhe als bisher veröffentlicht werden.

Statt vieler kleiner Reparaturen am Lebensmittelgesetzbuch braucht es endlich auch einen ambitionierten Neustart in der Verbraucherinformation. Ein zentrales Informationsportal zur Lebensmittelwarnung und zur Lebensmitteltransparenz ist nötig. Es muss die verschiedenen Informations- und Warninstrumente bündeln. Aufbauen lässt es sich auf dem bestehenden Portal www.lebensmittelwarnung.de.

Überfällig ist auch ein bundeseinheitliches System zur Veröffentlichung der amtlichen Kontrollergebnisse – etwa in Form eines Smiley oder Hygienebarometers. Davon würden insbesondere die Betriebe profitieren, die sich an das Lebensmittelrecht halten.“

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