Datum: 22.04.2021

Verbesserter Verbraucherschutz im Telekommunikationsmarkt

Der Bundestag hat die Novelle des Telekommunikationsgesetzes verabschiedet

  • Der vzbv begrüßt stärkere Verbraucherrechte im Telekommunikationsmarkt.
  • Größter Gewinn sind die neuen Regelungen bei zu geringer Bandbreite und Internetausfällen.
  • Beim Recht auf schnelles Internet und Nebenkostenprivileg haben Verbraucherinnen und Verbraucher das Nachsehen.
Frustrierte Frau sitzt vor einem Laptop

Quelle: PheelingsMedia - AdobeStock

Nach langem Ringen hat der Bundestag nun die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKMoG) beschlossen. Anlass war die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie „Europäischer Kodex für die elektronische Kommunikation“ (EECC).

„Die Bundesregierung nahm die Novelle des Telekommunikationsgesetzes zum Anlass, um viele positive Akzente für mehr Verbraucherschutz im Telekommunikationsmarkt zu setzen, sagt Lina Ehrig, Leiterin Team Digitales und Medien beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). „Bei den Themen Recht auf schnelles Internet und Nebenkostenprivileg haben Verbraucher jedoch das Nachsehen. Mehr als politische Placebos wurden nicht beschlossen. Hier sehen wir weiterhin großen Handlungsbedarf.“

Höhere Schutzstandards beim Kundenschutz

Seit Jahren kämpft der vzbv für Durchsetzungsrechte rund um die Internetversorgung. Verbraucher hatten in der Vergangenheit häufig das Problem, nicht die Bandbreite zu bekommen, die ihnen im Vertrag zugesichert wurde. Auch komplette Ausfälle des Telefon- und Internetanschlusses waren keine Seltenheit. Zukünftig können Verbraucher sich gegen diese Missstände wehren: Bei zu geringer Bandbreite gibt es ein Minderungs- und Sonderkündigungsrecht. Fällt der Telefon- und Internetanschluss komplett aus, bekommen Verbraucher eine Entschädigung, wenn der Anbieter das Problem nicht innerhalb von zwei Kalendertagen beheben kann. Hier wurden im Zuge der Verhandlungen im Bundestag noch einige aus Verbrauchersicht vorteilhafte Verbesserungen vorgenommen.

Für Verbraucher fallen noch folgende Punkte positiv aus: Zum einen bleiben die Regeln der Telekommunikations-Transparenzverordnung weitestgehend bestehen. Des Weiteren gibt es neue Kündigungsfristen bei automatischen Vertragsverlängerungen. Und schließlich haben Verbraucher neue Entschädigungsmöglichkeiten beim Anbieterwechsel, verpassten Technikerterminen und bei der Rufnummernmitnahme.

Recht auf schnelles Internet ist politischer Placebo

„Die Umsetzung des Rechts auf schnelles Internet ist mehr als enttäuschend. Dass obwohl es Verbrauchern im Koalitionsvertrag 2018 versprochen wurde,“ so Ehrig. Laut des „Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation“ muss auf nationaler Ebene eine angemessene Breitband-Grundversorgung geschaffen werden. Die Novelle bewegt sich der Richtlinie nach damit auf absolutem Mindestniveau der sowieso umzusetzenden Regelungen. „Das Recht auf schnelles Internet bringt für Verbraucher keinen großen Mehrwert gegenüber der jetzigen Situation. Im Gesetz fehlt eine Mindestbandbreite, die den konkreten Anspruch definiert. Diese muss noch festgelegt werden. Die tatsächliche Umsetzung einer angemessenen flächendeckenden Breitband-Grundversorgung verschiebt sich so zeitlich immer weiter nach hinten,“ sagt Ehrig.

Lobbyschlacht beim Nebenkostenprivileg

Die Regelung zum sogenannten Nebenkostenprivileg war einer der Hauptschauplätze der Verhandlungen zur Gesetzesnovelle. Das Bundeswirtschaftsministerium hatte ursprünglich die Streichung des Nebenkostenprivilegs vorgeschlagen, was der vzbv aus Verbrauchersicht begrüßte. Die CDU/CSU und SPD-Fraktionen im Bundestag haben sich nun jedoch für weitere Subventionen der Glasfaser- und Immobilienwirtschaft unter dem Deckmantel der Glasfaserförderung entschieden, die nun zu Teilen von Mieterinnen und Mietern mitgetragen werden müssen.

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