Datum: 01.03.2021

Zu geringe Bandbreite: Verbraucher müssen sich wehren können

Statement von Klaus Müller, Vorstand des vzbv, zur Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG)

Vorstand Verbraucherzentrale Bundesverband | Credit: Corinna Guthknecht - vzbv

Quelle: Corinna Guthknecht - vzbv

Anlässlich der Anhörung zur Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) im Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie kommentiert Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv):

„Die Novelle des TKG setzt viele positive Akzente für mehr Verbraucherschutz. Seit Jahren haben wir zum Beispiel das Problem, dass in der Regel weit weniger Bandbreite beim Verbraucher ankommt, als vertraglich zugesichert wurde..

Die im Gesetzentwurf geplanten Minderungs- und Kündigungsregeln könnten hier Abhilfe schaffen. In der jetzigen Ausgestaltung mutieren die Regelungen allerdings zum zahnlosen Tiger. Da nur der nicht-vertragskonforme Bestandteil des Tarifs gemindert werden darf, wäre es ein Leichtes für Anbieter die Regelung auszuhebeln. Damit Verbraucher in Zukunft effektiv geschützt werden, muss eine Minderung anteilig zum vollen Tarifpreis möglich sein. Der Bundestag sollte die erst im Regierungsentwurf eingefügte Beschränkung wieder streichen.“

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