Datum: 27.09.2019

Pflegebedürftige jetzt entlasten

Statement von Klaus Müller, Vorstand des vzbv, zur Reform der Pflegeversicherung

Pressefoto 6 Klaus Müller | Vorstand Verbraucherzentrale Bundesverband | Credit: vzbv - Gert Baumbach

Quelle: Gert Baumbach - vzbv

Die Hans-Böckler-Stiftung veröffentlichte heute ein Gutachten zur Reform der Pflegeversicherung. Das ist ein wertvoller Beitrag zur Diskussion um die Finanzierung der Pflegekosten. Die finanzielle Entlastung von pflegebedürftigen Verbraucherinnen und Verbrauchern muss aber zeitnah angegangen werden. Dazu ein Statement von Klaus Müller, Vorstand des vzbv:

„Eine Diskussion über die zukünftige Finanzierung der Pflegekosten ist unerlässlich. Das heute veröffentlichte Gutachten der Hans-Böckler-Stiftung liefert hierzu wichtige Zahlen und Anstöße. Bereits jetzt sind aber erste Schritte zur finanziellen Entlastung pflegebedürftiger Verbraucher notwendig und in der Praxis umsetzbar. Die Bundesregierung muss zeitnah handeln und darf diesen Punkt nicht länger auf die lange Bank schieben. Der Eigenanteil, den Pflegebedürftige in stationären Pflegeeinrichtungen zahlen, liegt mittlerweile bundesweit bei über 1.900 Euro.

Die aktuelle vorgesehene Stärkung der Pflege durch die Bundesregierung ist wichtig und wird vom vzbv ausdrücklich unterstützt. Die Kosten der steigenden Ausgaben dürfen aber nicht allein den Pflegebedürftigen aufgebürdet werden. Das ist derzeit leider der Fall. Die Leistungen der Pflegeversicherung im Fall von Pflegebedürftigkeit müssen jetzt erhöht und an die Realität angepasst werden. Dabei müssen sie sich an der Inflationsrate und den Personalkosten orientieren.

Bezüglich der Weiterentwicklung der Pflegeversicherung braucht es im ersten Schritt einen Steuerzuschuss analog zur gesetzlichen Krankenversicherung. Dadurch kann die zu erwartende Beitragssteigerungen begrenzt werden.

Versicherungsfremde Leistungen, etwa die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Pflegkräfte, sollten nicht durch die Beitragszahler finanziert werden.“

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