Datum: 28.11.2019

Klimapaket weder ausgegoren noch ausgewogen

Klimapaket ist zu wenig klimawirksam und nicht sozial ausgewogen

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Quelle: patila - AdobeStock

  • Die Klimawirksamkeit des Paketes ist unzureichend, die Kosten sind sozial ungerecht verteilt.
  • Förderung der energetischen Gebäudesanierung müsste deutlich erhöht werden.
  • Für die Mobilität fehlt ein überzeugendes Gesamtkonzept.

Die Temperatur in Deutschland hat sich laut aktuellem Monitoringbericht der Bundesregierung seit 1881 bereits um 1,5 Grad erhöht. Das Klimapaket der Bundesregierung gibt aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) darauf keine adäquate Antwort. Die Klimawirksamkeit und die Kostengerechtigkeit der geplanten Maßnahmen sind unzureichend und intransparent. Morgen steht das Paket abschließend auf der Tagesordnung des Bundesrates.

„Das Klimapaket der Bundesregierung gibt weder eine adäquate Antwort auf die Beschleunigung des Klimawandels noch ist es verbraucherfreundlich. Umfragen zeigen, dass viele Verbraucherinnen und Verbraucher im Klimaschutz eine Chance sehen und dafür auch etwas tun wollen. Das Klimapaket nutzt diese Chance nicht,“ sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv.

„Die Klimawirksamkeit der Maßnahmen reicht nicht aus, und es ist unklar, inwieweit die Zahlungen der Verbraucher auch an diese zurückfließen oder doch Unternehmen querfinanzieren. Noch dazu ist das Klimapaket sozial ungerecht, weil Haushalte mit mittlerem und niedrigem Einkommen stärker belastet werden als die mit höherem Einkommen. Insgesamt ist das Klimapaket aus Verbrauchersicht alles andere als überzeugend“, so Klaus Müller.

Viele Maßnahmen nicht verbraucherfreundlich

Der vzbv kritisiert die geplanten Ausgleichsmaßnahmen für die CO2-Bepreisung. Es gibt keinen Klimascheck als direkte Rückerstattung für die Haushalte, und die Senkung der Strompreise durch eine Reduzierung der EEG-Umlage ist völlig unzureichend. Diese vom vzbv geforderten Maßnahmen hätten eine sozial ausgewogene CO2-Bepreisung sichergestellt. Lediglich die Einführung der Mobilitätsprämie und die Senkung der Bahnmehrwertsteuer wird auch Geringverdiener entlasten. Die für eine echte Energiewende so wichtige Reform des Mieterstromgesetzes wurde ebenso verschoben, wie die vom vzbv geforderte Strompreisreform. Diese würde die Verbraucher entlasten und die Sektorkopplung, also den verstärkten Einsatz von Strom im Wärme- und Mobilitätssektor, unterstützen. 

Hinzu kommen Umsetzungsrisiken. Sollte das Bundesverfassungsgericht den geplanten Emissionshandel kassieren, müsste die Regierung bereits eingezahlte Beträge für die CO2-Bepreisung zurückerstatten. Viele Verbraucher könnten dabei leer ausgehen, weil nicht jeder Verbraucher alle Heiz- und Tankquittungen über Jahre hinaus aufheben wird.

Förderung der energetischen Gebäudesanierung richtig, aber nicht ausreichend

Positiv ist aus vzbv-Sicht die Einführung der steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung. Bund und Länder wollen selbstnutzende Wohneigentümer mit insgesamt rund 700 Millionen Euro von 2021 bis 2024 unterstützen. Nötig sind aus Sicht des vzbv aber 1,5 Milliarden Euro pro Jahr, progressionsunabhängig für mindestens zehn Jahre. „Hier darf es aber nicht erneut – wie in 2015 - zu einer Blockade im Bundesrat kommen“, appellierte Müller an die Bundesländer.

Für die Mobilität fehlt ein überzeugendes Gesamtkonzept

Im Verkehrsbereich fehlt dem vzbv ein überzeugendes Gesamtkonzept. Zwar ist es richtig, Flugreisen zu verteuern und Bahnreisen günstiger zu machen. Damit Verbraucher aber wirklich vom Flieger auf klimafreundlichere Alternativen umsteigen, müssen diese deutlich attraktiver werden. Der vzbv fordert deshalb, zusätzliche Steuermittel für Busse und Bahnen an Bedingungen bei Angebot und Qualität zu knüpfen und gleichzeitig den Wettbewerb zwischen Bahnanbietern anzureizen. Unabhängige Qualitätsberichte müssen beweisen, dass die zur Verfügung gestellten öffentlichen Gelder auch wirksam eingesetzt werden.

Hintergrund

Umfrage im Auftrag des vzbv: „Verbraucher sehen Chance im Klimaschutz“ vom Oktober 2019.

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