Datum: 08.10.2019

Klimaschutzgesetz verbindlicher und verbraucherfreundlicher gestalten

Der Entwurf des Klimaschutzgesetzes der Bundesregierung reicht nicht aus

Kraftwerk. Foto: Dominique Uhe - Adobe Stock

Quelle: Dominique Uhe - Adobe Stock

  • vzbv veröffentlicht Stellungnahme zum Entwurf des Klimaschutzgesetzes.
  • Klimaschutzmaßnahmen müssen verbraucherfreundlicher gestaltet werden.
  • Für mehr Planbarkeit braucht es verbindliche Klimaschutzziele bis 2040.

Das Klimakabinett der Bundesregierung hat am 20. September ein Klimaschutzpaket auf den Weg gebracht. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat viele der geplanten Vorhaben als nicht ausreichend und unambitioniert bewertet. Der Entwurf des Klimaschutzgesetzes bleibt hinter den nötigen Maßnahmen zurück. Der vzbv hat dazu eine Stellungnahme verfasst.

„Klimaschutz und Verbraucherschutz gehören zusammen. Daher begrüßen wir es, als Verband die Möglichkeit bekommen zu haben, zum Klimaschutzgesetz Stellung zu beziehen. Eine Frist von 24 Stunden, um die Stellungnahme zu verfassen, wird dieser Aufgabe jedoch nicht gerecht. Bei Kostentransparenz und Planbarkeit muss nachgebessert werden“, sagt Thomas Engelke, Leiter Team Energie und Bauen im vzbv.

Kosten fair verteilen

Einfache Lösungen, die nichts kosten, gibt es nicht. Ohne zusätzliche Maßnahmen werden die von Deutschland zugesagten jährlichen Emissionshöchstmengen nicht erreicht. Bereits das Klimaschutzziel der Bundesregierung, die Treibhausgase zwischen 1990 und 2020 um 40 Prozent zu senken, wird voraussichtlich um fünf bis acht Prozentpunkte verfehlt. Zusätzliche Maßnahmen sind erforderlich, die auch Kosten verursachen. Nichtstun verursacht aber höhere Kosten. Deutschland drohen bei Verfehlung der Klimaschutzziele bis 2030 Strafzahlungen in Milliardenhöhe. Von den Belastungen durch die Klimaveränderungen ganz zu schweigen

Der vzbv fordert, dass die Bundesregierung jeweils eine genaue Aufstellung der Kosten zu den geplanten Klimaschutzmaßnahmen und den Zahlungen, die gegenüber der EU bei Nichteinhaltung der nationalen Klimaziele fällig würden, vorlegt. Dabei sind insbesondere auch die Kostenwirkungen auf die Verbraucher aufzuzeigen.

Die Kosten der Klimawende müssen aber fair verteilt werden. Querfinanzierungen auf Kosten der Verbraucherinnen und Verbraucher darf es nicht geben. Viele Verbraucher wollen einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Das zeigen repräsentative Umfragen im Auftrag des vzbv. Sie müssen aber auch in die Lage versetzt werden, ihren Teil zu leisten. Verbraucher brauchen Unterstützung und mehr Angebote an klimafreundlichen Alternativen.

Planungssicherheit für Verbraucher verbessern

„Die Politik muss umsteuern, um den Klimawandel zu stoppen. Um wirksame Maßnahmen zu entwickeln, müssen jedoch alle mitgenommen werden“, so Thomas Engelke.

Das heißt auch, Verbraucher müssen ihre Investitionen langfristig planen können. Dazu gehört zum Beispiel die Neuanschaffung eines Autos oder der Austausch einer Heizung. Bis zum Jahr 2030 wurden jetzt mit dem Gesetzesentwurf die zulässigen Jahresemissionsmengen sowie die Ziele zur Minderung der Treibhausgase vorgelegt. Um das Minderungsziel auch für 2050 zu erreichen braucht es aber auch verbindliche Ziele für 2040. Das fehlt bislang.

Der vzbv fordert, dass die Bundesregierung auch für das Jahr 2040 verbindliche Treibhausgasminderungsziele für die jeweiligen Sektoren vorlegt. Nur damit kann die langfristige Planbarkeit für Verbraucher gewährleistet werden.

Die Stellungnahme des vzbv finden Sie im Downloadbereich.

Downloads

Klimaschutz und Verbraucherschutz gehören zusammen | Stellungnahme des vzbv zum Referentenentwurf zum Bundes-Klimagesetz (KSG) | 8.10.2019

Klimaschutz und Verbraucherschutz gehören zusammen | Stellungnahme des vzbv zum Referentenentwurf zum Bundes-Klimagesetz (KSG) | 8.10.2019

Klimaschutz und Verbraucherschutz gehören zusammen | Stellungnahme des vzbv zum Referentenentwurf zum Bundes-Klimagesetz (KSG) | 8.10.2019

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