Datum: 26.03.2019

Europäische Verbandsklage: Schadenersatz für Verbraucher ermöglichen

Europäisches Parlament macht Weg frei

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Quelle: Drubig Photo - AdobeStock

  • Europäisches Parlament befürwortet Erweiterung der europäischen Unterlassungsklagerichtlinie. 
  • Geschädigte Verbraucher sollen über eine Verbandsklage künftig auch Schadenersatz erhalten können.
  • Der vzbv fordert: Die Bundesregierung muss nachziehen und sich für einen schnellen Abschluss der Verhandlungen im Rat einsetzen.

Bei Rechtsverstößen soll Verbraucherinnen und Verbrauchern in Europa künftig auch Schadenersatz zugesprochen werden können. Dem zugehörigen Richtlinienvorschlag über Verbandsklagen hat das Europäische Parlament (EP) heute zugestimmt. Verbraucher werden von der neuen Regelung im Alltag profitieren können.

„Der vzbv begrüßt, dass sowohl Parlament als auch Kommission die Lücke im kollektiven Rechtsschutz schließen und Verbrauchern einfacher zu ihren Recht verhelfen wollen“, so Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).

Finanzielle Entschädigung ermöglichen

Als Teil des New Deal for Consumers hatte die Europäische Kommission am 11. April 2018 den Vorschlag für eine Richtlinie zur Einführung von Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen von Verbrauchern vorgelegt. Mit dem Vorschlag soll die in Deutschland bewährte Unterlassungsklage zu einem Instrument der Schadenkompensation bei Verbraucherrechtsverstößen ausgebaut werden. Der Richtlinienvorschlag sieht unter anderem auch vor, gerichtliche Zahlungsanweisungen an geschädigte Verbraucher zu ermöglichen. Die von einem Rechtsverstoß Betroffenen könnten so von einer Verbandsklage auch finanziell unmittelbar profitieren.

Bundesregierung muss nachziehen

„Der Vorschlag nimmt den Verbraucheralltag ins Visier und trägt Fahrgastrechten genauso Rechnung wie beispielsweise dem Produkthaftungsrecht. Das Parlament macht mit seiner Entscheidung den Weg frei für mehr Verbraucherschutz in Europa“, so Müller.

Das Verhandlungsergebnis stellt aus Sicht des vzbv zudem eine sinnvolle Abwägung zwischen unterschiedlichen Interessen dar. Die Bestimmungen für klageführende Einrichtungen und Klagefinanzierung seien so gestaltet, dass Interessen von Verbrauchern im Vordergrund stünden und kommerzielle sowie profitorientierte Interessen ausgeschlossen würden.

„Die Bundesregierung muss den Vorstoß mittragen und sich nun für eine wirkungsvolle Verbandsklage im Rat der Europäischen Union einsetzen. Im Falle von Massenschäden müssen Verbraucher einfacher zu ihrem Recht kommen“, so Müller.

Am 26. Mai 2019 ist Europawahl. Von gemeinsamen Regeln in der Europäischen Union profitieren Verbraucher konkret in ihrem Alltag. Der vzbv fordert von den Parteien, die zur Europawahl antreten, die Alltagsprobleme von Verbrauchern in den Mittelpunkt ihrer Politik zu stellen. So kann das Vertrauen in ein gemeinsames Europa und einen gemeinsamen Binnenmarkt gestärkt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.

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